Xbox 360 GPU Reballing - wo am besten machen lassen?

Begonnen von xabian, 02. Oktober 2013, 11:01:21

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Dragoon


Tommy2807

Zitat von: Hellraiser am 03. Oktober 2013, 19:35:34
ich gebe die defekten gpu`s immer den leuten mit
die freuen sich immer darüber  ;D

Mache ich auch für die Leute ist´s was Besonderes, die machen sich nen Schlüsselanhänger draus  ;D

Hellraiser

Zitat von: Tommy2807 am 04. Oktober 2013, 17:49:44
Zitat von: Hellraiser am 03. Oktober 2013, 19:35:34
ich gebe die defekten gpu`s immer den leuten mit
die freuen sich immer darüber  ;D

Mache ich auch für die Leute ist´s was Besonderes, die machen sich nen Schlüsselanhänger draus  ;D

genau es ist was besonderes für die leute
ein stück "high tech" und vor allem gibst du ihnen auch den beweis das du es gemacht hast
immerhin gehört die gpu auch dem kunden, auch wenn sie defekt ist, ist es sein eigentum  ;)

聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

Takeshi

Zitat von: Hellraiser am 04. Oktober 2013, 19:04:25
ein stück "high tech" und vor allem gibst du ihnen auch den beweis das du es gemacht hast

Die sehen es als Beweis, aber es ist keiner. Du kannst denen irgendeinen Müll in die Hand drücken, kann auch eine andere defekte GPU sein, die wüssten nie, ob es ihre alte ist. Hab mich früher schon immer gefragt, was die Kunden damit wollen.
Ganz witzig fand ich immer, wenn die Leute irgendwelchen Kram auf ihre Konsolen gekritzelt haben, um ihre Konsole wiederzuerkennen. Dabei ist das Einzige, was die dadurch wissen, dass die ihr Gehäuse bekommen haben, das Unwichtigste an der ganzen Sache. Und selbst das ist nicht sicher, denn solche Schmierereien kann man nachmachen, aber die Aufkleber mit der Seriennummer nicht. Auf die hat wahrscheinlich nie einer geguckt.
Gerade dadurch, dass die sich so in Sicherheit wiegen, ließen die sich so leicht verarschen.

Zitat von: Hellraiser am 04. Oktober 2013, 19:04:25
immerhin gehört die gpu auch dem kunden, auch wenn sie defekt ist, ist es sein eigentum  ;)

Darüber kann man streiten. Ich behaupte, es ist im Vertrag nicht klar geregelt.

Hellraiser

Zitat von: Takeshi am 05. Oktober 2013, 00:28:59

Zitat von: Hellraiser am 04. Oktober 2013, 19:04:25
immerhin gehört die gpu auch dem kunden, auch wenn sie defekt ist, ist es sein eigentum  ;)

Darüber kann man streiten. Ich behaupte, es ist im Vertrag nicht klar geregelt.

doch, gehört dem Kunden
du baust es ja aus seiner Konsole aus,
es sei denn der Kunde erklärt sich damit einverstanden das die ausgebauten teile dir gehören

Das mit den Altteilen kenn ich sehr gut von der Werkstatt, da gibt es immer vögel die Ihre altteile
also z.B. agefahrenen Bremsbelag mitnehemen wollen
man muss auch immer die ausgebauten Teile so lange aufheben, bis der Kunde vom Hof gehfahren ist

Aber mit dem verarschen, da hast du völlig recht
manche halten sich echt für klug  ;D

Ist aber wirklich so, das wenn du den leuten die GPU gibst, sie sich darüber freuen
immerhin vertrauen sie dir, deshalb kommen sie ja zu dir  ;)
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

Takeshi

Zitat von: Hellraiser am 05. Oktober 2013, 08:24:00
doch, gehört dem Kunden

Das ist schlicht eine Behauptung, die deshalb noch keine Wahrheit ist. Behaupten kannst du viel.

Zitat von: Hellraiser am 05. Oktober 2013, 08:24:00
du baust es ja aus seiner Konsole aus,
es sei denn der Kunde erklärt sich damit einverstanden das die ausgebauten teile dir gehören

Wie gesagt, es kommt auf den Vertrag an und in dem ist es schlicht nicht klar geregelt.
Krasses Gegenbeispiel: Du schickst deine defekte PS3 zu TVS und bekommst für einen bestimmten Betrag eine andere. Die alte gehört nun weiterhin dir, weil es ja _deine_ Konsole ist? Nein. Ob es nun die ganze Konsole oder nur Teile sind, es ist nie ganz klar, wem nun die alten Komponenten gehören. Bekommst du bei TVS nun nur das Mainboard ausgetauscht, gehört dir dann das alte Mainboard? Tauschen die nun nur die GPU, gehört dir dann noch die GPU?
Es ist einfach Blödsinn, dass die GPU zwangsweise dem Kunden gehört.

Zitat von: Hellraiser am 05. Oktober 2013, 08:24:00
Ist aber wirklich so, das wenn du den leuten die GPU gibst, sie sich darüber freuen
immerhin vertrauen sie dir, deshalb kommen sie ja zu dir  ;)

Zum Glück vertrauen mir die Leute auch ohne dass ich denen ausgetauschte Komponenten mitgebe. Aber wir mir nicht traut, soll sich eh einfach verpissen und mir keine Konsole in die Hand drücken. Die sollen sich dann jemand anderen suchen, dem sie vertrauen.

Hellraiser

Zitat von: Takeshi am 05. Oktober 2013, 12:14:10
Wie gesagt, es kommt auf den Vertrag an und in dem ist es schlicht nicht klar geregelt.
Krasses Gegenbeispiel: Du schickst deine defekte PS3 zu TVS und bekommst für einen bestimmten Betrag eine andere. Die alte gehört nun weiterhin dir, weil es ja _deine_ Konsole ist? Nein. Ob es nun die ganze Konsole oder nur Teile sind, es ist nie ganz klar, wem nun die alten Komponenten gehören. Bekommst du bei TVS nun nur das Mainboard ausgetauscht, gehört dir dann das alte Mainboard? Tauschen die nun nur die GPU, gehört dir dann noch die GPU?
Es ist einfach Blödsinn, dass die GPU zwangsweise dem Kunden gehört.

nein ist kein blödsinn und wie du schön erwähnt hast kommt es auf den vertrag an
bei tvs bekommst du ein " tauschgerät/mainboard " was bedeutet es wird getauscht
das alte geht zurück und wird repariert

wenn du einem den chip ersetzt dann gehört der chip immernoch dem kunden, es sei denn es wäre ein tauschchip den man irgendiwe überhohlen könnte
was sich natürlich dann auch auf den preis auswirkt, da die tauschteile schon gebraucht ( repariert ) sind

oder du regelst das klar in deinen agb das der kunde beim ausbau der teile seinen anspruch verliert

wenn du dir neue reifen auf deine auto machen lässt gehören die alten immer noch dir und du kannst sie entweder mitnehemen
oder eben für die entsorhung bezahlen, genau wie frontscheiben ect.
bei metall und batterien sieht das anderst aus, da ist jeder froh wenn er es für " umsonst " ensorgen darf  ;D

anderst ist es wenn du das gerät/auto what ever auf kredit gekauft hast
dann gehören im eigentlichen sinne die ausgebauten teile eben dem Kreditgeber bis der Kredit abbezahlt ist
und wenn auf dem objekt noch garantie oder kulanz gewährt wird, gehören die teile dem garantie/kulanz geber

wir reden hier aber von eine pobligen konsole wo der kunde selbst zahlt und es auch sein eigentum ist
wenn du mit ihm vorher nichst ausmachst, das kein austauschteil ist
so gehört die gpu dem kunden  ;)
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

Takeshi

So langsam wird es mir echt zu blöd. Du stellst dir hier Regeln zusammen, das ist schon fast lustig.

Es kommt auf den Vertrag an und der Vertrag ist in der Regel mündlich, zumindest im weitesten Sinne. Da wird das selten genau ausgehandelt, also ist es nicht festgelegt. Da kannst du noch so oft das Gegenteil behaupten, dadurch wird es nicht richtiger.

Wieso sollte es eine Rolle spielen, ob du mit dem ausgetauschten Teil danach noch etwas anfangen kannst? Das ist ja nachher von dir abhängig, was du am Ende mit dem machst, was dir gehört, wenn es dir gehört. Die Frage ist, OB es dir gehört.
Es ist halt die Frage, ob du der Person eine GPU verkaufst und ihm die einlötest, oder ob du ihm einen Austausch der GPU gegen Geld anbietest. Und wie das Wort "Tausch" schon sagt, gibst du ihm eine im Tausch gegen die alte GPU. Ist halt ne Frage der Auslegung.

Dass es sich auf den Preis auswirkt, ob du das alte Teil behältst oder nicht, mag ja sein (muss aber auch nicht zwingend), nur kann man am Preis nicht festmachen, ob du das Teil behalten kannst oder nicht, da es keine festen Preise für gewisse Reparaturen gibt. Und es bleibt auch dir überlassen, ob du beides Anbietest, eine Reparatur bei der du das defekte Teil behältst und eine, wo du es nicht behältst, oder nur eines davon.

Das Beispiel mit dem Autoreifen hinkt doch enorm. Du kaufst nämlich in erster Linie den neuen Reifen, unabhängig von deinem Auto und dem alten Reifen. Danach bezahlst du für die Montage, eventuell ist die auch im Preis drin. Außerdem kostet die Entsorgung Geld, daher wird keine Werkstatt sagen "ach, den behalte ich einfach", die setzen alles daran, dass der Kunde den wieder mitnimmt, außer der ist vielleicht noch zu gebrauchen. Das bestimmt aber auch nur, wie jemand seine AGBs gestaltet, wenn er welche hat, oder wie er den mündlichen Vertrag aushandelt. Das heißt noch lange nicht, dass es davon abhängig ist, ob du das alte Teil/Material gebrauchen kannst oder nicht, wem es am Ende gehört.

Zitat von: Hellraiser am 05. Oktober 2013, 12:25:25
wir reden hier aber von eine pobligen konsole wo der kunde selbst zahlt und es auch sein eigentum ist
wenn du mit ihm vorher nichst ausmachst, das kein austauschteil ist
so gehört die gpu dem kunden  ;)

Deine Schlussfolgerung ist und bleibt dämlich, egal wie oft du es schreibst.
Wenn es vorher nicht ausgemacht wurde, ist es nicht ausgemacht, ganz einfach. Demnächst kommt noch einer an und will das alte Lötzinn haben, denn es gehört ja dem Kunden, genau so wie die alte Wärmeleitpaste und der Staub.

Was bin ich froh, dass ich selten mit solchen Klugscheißern zu tun hab. Denen würde ich wahrscheinlich einfach drei Chips in die Hand drücken und ihm sagen, er kann selbst herausfinden, welcher davon nun seiner ist und dann hoffen, dass er nie wieder bei mir angeschissen kommt.

Hellraiser

Zitat von: Takeshi am 05. Oktober 2013, 19:29:47
Was bin ich froh, dass ich selten mit solchen Klugscheißern zu tun hab. Denen würde ich wahrscheinlich einfach drei Chips in die Hand drücken und ihm sagen, er kann selbst herausfinden, welcher davon nun seiner ist und dann hoffen, dass er nie wieder bei mir angeschissen kommt.

LOl, find ich lustig
ich gebe die immer so mit, hat auch noch keiner dannach gefragt
kann ja eh keiner was mit anfangen

wie ich sehe schreiben wir an einander vorbei

wenn du was aus meinem gerät/konsole/auto ausbaust und ersetzt
und es kein austauschteil ist, gehört es immer noch mir,
da es aus meiner konsole stammt und somit teil meines eigentums ist
es sei denn du frägst was du damit machen sollst
ob du es gegen eine gebühr der entsorgungskosten für mich entsorgst

eine gute firma frägt sowas auch, "was sollen wir mit den ausgebauten altteilen machen?"

das beispiel mit dem lötzinn, staub und dreck ist blödsinn
du solltest dich mal schlau machen was besitz und eigentum im eigentlichen sinne ist
was meinst du wieviel ärger ich schon im KFZ betrieb wegen altteilen hatte
und an deiner stelle würde ich die altteile auch mitnehmen
wenn die firma z.B etwas wie einen sensor für 500€ tauscht und nach 3 tagen kommt der gleiche fehler wieder
somit hast du den beweis, das wohl das getauschte teil nicht defekt ist
und hast bei einem rechtstreit klar die karten in der hand

über sowas können wir hier aber endlos diskutieren, worauf ich jetzt aber keine lust zu habe
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

Dragoon

es sind Beispiele die nicht vertraglich festgehalten sind, dass meint Takeshi wahrscheinlich und regt sich deshalb so auf  ::)

Takeshi

Wenn du es einfach nur ausbauen würdest, wäre es etwas anderes, aber du ersetzt es. Nehmen wir an, da wäre ein Mod Chip oder ein sinnloser Zusatzlüfter eingebaut, den du aus irgendeinem Grund ausbauen musst, gehört er weiterhin dem Kunden und du musst ihn zurückgeben, klar. Aber hier ersetzt du das Teil.

Wieso ein Austausch kein Austausch ist, werde ich aber wohl nie verstehen.

Mal ganz dummer Fall, du willst den Lüfter reinigen, da fällt er dir runter, du trittst drauf, das Lager ist im Eimer und Lüfterblätter sind abgebrochen. Als du das aufheben willst, reißt du die Tasse Kaffee runter und schüttest den genau auf die Trümmer des Lüfters. Dann ersetzt du den Lüfter, weil du ihn beschädigt hast, durch einen äquivalenten Ersatz. Musst du jetzt dem Kunden die Bruchstücke des alten Lüfters zurückgeben?

Ich würde jetzt sogar so weit gehen, dass das defekte Teil, das du ersetzt, sogar immer dir gehört, weil du ja ein mindestens gleichwertiges Teil dafür einsetzt.

Und ganz davon ab fräge ich nie, ich frage höchstens.

Das Beispiel mit dem Lötzinn und Staub ist Blödsinn, ja, aber ich wollte mich irgendwie auf das Niveau deiner Argumentation begeben und da ist mir einfach nichts Besseres eingefallen.

Was der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist, weiß ich, aber werde ich an der Stelle nicht erklären, denn ich befürchte, die Mühe wäre vergebens. Es hat damit nämlich auch gar nichts zu tun.

Wenn ein ausgetauschter Sensor für 500 € defekt ist, nehme ich das Teil nicht unbedingt mit. Wenn es nicht der Sensor war und die Werkstatt das Teil schon weggeschmissen hat, hat die Werkstatt ein gewaltiges Problem, denn die haben damit mal eben 500 € in den Sand gesetzt und können nun nach dem eigentlichen Fehler suchen. Oder es war der Sensor und die haben mir ein defektes Teil eingebaut, auf das ich Garantie habe. Es ist jedenfalls nicht meine Aufgabe als Kunde die Arbeit der Werktstatt zu überwachen. Leider ist es manchmal unumgänglich unfähigen Leuten mit dem Rechtsweg zu begegnen, aber da sollte man vorher auch ganz sicher sein, dass man das zu recht macht.

Zitat von: Hellraiser am 05. Oktober 2013, 20:58:43
über sowas können wir hier aber endlos diskutieren, worauf ich jetzt aber keine lust zu habe

Ich auch nicht wirklich.

Zitat von: Dragoon am 05. Oktober 2013, 21:36:59
es sind Beispiele die nicht vertraglich festgehalten sind, dass meint Takeshi wahrscheinlich und regt sich deshalb so auf  ::)

Ich rege mich vorallem dann auf, wenn jemand Stuss erzählt und es hartnäckig als die Wahrheit verkauft und dann auch noch schlecht argumentiert.

Hellraiser

na das mit dem lüfter ist ja was total anderes
da du ihn ja kaputt gemacht hast und ihn ersetzen musst
also gehört der defekte lüfter wohl dir

wenn du einem aber eine neue gpu verkaufts und ihm diese einbaust
dann gehört ja wohl die alte gpu noch dem kunden

wir schreiben wirklich aneinander vorbei
einmal geht es um den verkauf einer austausch dienstleistung und andersrum wieder um den fall
indem der kunde ein teil kaufen muss welches du ihm einbaust und wenn im vorfeld nicht geklärt wird
was mit dem ausgebauten teil passiert, gehört es immernoch dem, welches der eigentümer des gerätes ist

wobei es eigentlich schwachsinn ist, einem eine austauschdienstleistung für eine defkte gpu anzubieten
den elektroschrott musst du dann entsogen, was wiederum mit kosten verbunden ist
oder dein kunde zahlt eben für die entsorgung  ;)
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

RalleBert

Zitat von: Hellraiser am 06. Oktober 2013, 08:46:47
den elektroschrott musst du dann entsogen, was wiederum mit kosten verbunden ist
oder dein kunde zahlt eben für die entsorgung  ;)

Seit (oder bereits davor) inkrafttreten des ElektroG (EU Richtlinie WEEE) ist jeder Besitzer von Elektronik dazu verpflichtet, diese nach Beendigung der Nutzung entsprechend zu entsorgen. Diese Entsorgung hat kostenfrei zu erfolgen und kann im Handel oder bei kommunalen Annahmestellen erfolgen.
Den Preis für die Entsorgung hat der Kunde überdies bereits bei der Anschaffung gezahlt, nimmst Du ihm für "Entsorgung von Altelektronik" Geld ab, ist das dreist. Denn wenn man beim Verwerter/Recyclingunternehmer ein paar gesammelte Kilo abliefert, gibt der normalerweise auch Geld für Elektroschrott... Ebenso für Batterien, die überall kostenlos zurückgenommen werden.

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