Neuer Laptop

Begonnen von otisdriftwood, 07. Juli 2013, 23:53:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Takeshi

Ich meine, er muss die MwSt auf den kompletten Verkaufspreis zahlen und könnte sich die MwSt für die Ausgaben zurückholen, nur wurden da keine gezahlt, der Kunde hat sicher keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt hinterlassen.

otisdriftwood

Mehrwertsteuer hab ich natürlich keine bekommen, er hat mir einfach 200€ auf die Rechnung verrechnet. Aber von irgendetwas muss er ja leben.
Wobei auf diese Hardware Gewährleistung zu geben eigentlich kein allzu großes Problem sein sollte. War ja nicht wirklich viel genutzt.
Für privat wäre es für 200€ denke ich schon ein Schnäppchen gewesen, deswegen habe ich ihn ja hier auch angeboten.
Aber irgendwie wein ich dem Rechner schon hinterher, da ich viel dran gebastelt hab :'(
Immerhin läuft der Laptop jetzt wieder, wenn auch immer noch nicht im UEFI. Ist halt jetzt im Bios installiert.

Takeshi

Zitat von: otisdriftwood am 06. Oktober 2013, 15:08:38
Mehrwertsteuer hab ich natürlich keine bekommen, [...]

Nein nein, nicht bekommen, du hättest sie ausweisen, also zahlen müssen.

RalleBert

Ja, stimmt :facepalm
Aber trotzdem wird nur der Mehrwert zur Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen, es wird keine Steuer auf die Steuer erhoben, der Mehrwert wird besteuert - sozusagen der Gewinn aus dem Geschäft. Für ein Zahlenbeispiel bin ich jetzt zu faul...

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -

Takeshi

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer ist das Gleiche. Und du versteuerst an sich nur den Mehrwert, das ist schon richtig, aber das passiert dadurch, dass du für den kompletten Umsatz die Steuer bezahlst und dann die Steuer für deine vorangegangene Ausgabe zurückbekommst, wodurch du dann nur auf die Gewinnspanne zahlst. Aber das geht nur, wenn für deine Ausgaben schon eine Steuer bezahlt wurde, sonst gibt es ja nichts, was du zurückbekommen könntest. Das geht also nur beim Kauf eines Händlers, der die MwSt ausweist. Musst du also die MwSt zahlen und kaufst bei einem Händler mit Kleingewerbe (keine MwSt) oder außerhalb der EU ein, zahlst du die Steuer folglich komplett. Deshalb ist es am Ende auch egal, ob du als Händler beim Zoll die MwSt zahlen musst oder nicht, am Ende zahlst du die sowieso.