CECH-J04 Disc Leseproblem

Begonnen von daevo, 30. August 2014, 10:10:38

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Takeshi

Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht erlaubt ist die Versandkosten bei einem Garantieanspruch (oder Gewährleistungsanspruch) auf den Kunden abzuwälzen. Ich meine die habe dir defekte Ware verkauft, du wolltest sie nicht defekt haben. Von daher geht das gar nicht, selbst wenn es rechtlich in Ordnung wäre.

Für mich ist da nicht die oberste Priorität, ob ein Händler günstig und schnell ist, sondern ob er einwandfreie Ware liefert. Das ist gerade bei den Lasern sehr schwer zu finden. Ich versuche nun halt herauszufinden, ob das Einzelfälle sind, oder es Glückssache ist, ob ein Laser funktioniert.

RalleBert

Bin auch kein Jurist, aber ich meine bei Gewährleistung muß der Verkäufer alle Kosten tragen (er kann die u.U. weitergeben), bei Garantieansprüchen kann es anders sein. Seit Juni oder so gilt ein neues Gesetz, was Verkäufern das Recht einräumt, per Internet (bzw. Fernabsatz) verkaufte Waren im Falle einer Rücksendung (ohne Garantiefall o.ä.) auf Kundenkosten zurücksenden zu lassen.

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -

Takeshi

Garantie ist halt Herstellersache, nicht Händlersache. Für Garantieansprüche muss man sich deshalb normalerweise an den Hersteller wenden.

Im Juni (war es glaube ich) wurde einfach nur das typische 14-Tage-Rückgaberecht gekippt.


Takeshi

Hab ich jetzt nicht ganz gelesen, weil die Überschrift ja schon alles sagt, denke ich. Die besagt nämlich, dass du KEIN Recht mehr darauf hast, auch wenn die meisten Händler es dir freiwillig (!) noch geben. Einen Anspruch kannst du da trotzdem nicht durchsetzen.

RalleBert

Wobei es hier um Retouren geht, also Artikel, die nicht gefallen, falsche Größe haben o.ä., ein Garantiefall ist ja keine Rücksendung wegen nichtgefallen.

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -

grave_digga

Jo, wenn der Laser defekt ist kann der Kunde ja nichts dafür.
<- Der da ist gerne hier. :)