Frage zum Gewährleistungsrecht

Begonnen von hide, 24. Februar 2013, 11:51:18

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Vor 4 Wochen habe ich mir ein neues Handy gekauft, vor einer Woche lies es sich nicht mehr einschalten. Ich bin damit zu mobilcom gegangen um es reparieren zu lassen, die schicken es ein und gestern habe ich dann einen Kostenvoranschlag in meinem Briefkasten, die wollen 19,95€ Prüfpauschale haben um "sonstigen Fehler" zu reparieren (Alternativ kann ich es für 19,95€ unrepariert zurück haben oder kostenlos entsorgen lassen).

Dürfen die mir so eine Pauschale überhaupt berechnen innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung?

Hellraiser

das kommt auf den defekt an
wenn es einen wasserschaden hat oder sonstige mechanische beschädigungen
durch einen Sturz z.B.

was steht denn in dem brief was defekt sein soll?
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

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#2
nichts dergleichen, das Telefon ging einfach am nächsten Morgen nicht mehr an.

In dem Brief steht "sonstiger Fehler" und "auf dem Telefon befindet sich ein Sperrcode, dieser muss entfernt werden".

1. war der Fehler dass das Telefon sich nicht mehr einschalten lässt und 2. hätten sie den Sperrcode auch einfach von mir erfragen können. 3. habe ich, als ich das Telefon zur Reparatur eingereicht habe, auch unterschrieben dass das Telefon komplett zurückgesetzt wird, wenn es sich in der Reparatur befindet. Dann ist der Sperrcode so oder so weg. 4. gibt es für das Handy einen Mastercode


Hellraiser

wenn du eine rechtschutzversicherung hast, würde ich einen Anwalt befragen
ansonsten hast du so wenig glück

Solche unternehmen verarschen einen wo sie nur können
auch wenn du mit einem Anwalt vorgehst, wird warscheinlich ein defekt genannt der auf dein verschulden zurück zu führen ist

lasse dir mal schriftlich den genauen defekt beschreiben
sonstiger defekt ist ja wohl keine aussage

wie wär es denn wenn du dein auto in die werkstatt bringst und ich rufe an und sage
das auto bekommt kein tüv und muss für 1000€ repariert werden wegen sonstigem defekt
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

Takeshi

Das ist natürlich eine riesen Verarsche, nur das nachzuweisen wird schwer.

Die dürfen dir in den 6 Monaten nur etwas berechnen, wenn die nachweisen können, dass du den Defekt verursacht hast. Denn erst danach gibt es die Beweislastumkehr. Den Beweis sollen die dir ersteinmal erbringen (eine Behauptung ist kein Beweis), fordere einfach mal ein ordentliches Gutachten an. Solche Pisser musst du mit ihren eigenen Waffen schlagen. Ein ordentliches Gutachten wird nämlich viel zu teuer sein, da reparieren die das bestimmt lieber.

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das ist ja der Witz an der Sache, das Telefon lies sich nicht mehr einschalten, da verstehe ich nicht wie die auf den Sperrcode kommen, wenn die das festgestellt haben, wurde das Telefon doch anscheinend schon längst repariert.

Takeshi

Ja, und dafür wollen die nun wohl Geld sehen.
Wie gesagt, verlange einfach mal ein Gutachten, das belegt, das du den Fehler verursacht hast.

RalleBert

Das selbe hatte eine Kollegin mit einem Navi, das beim Kaufhaus beanstandet wurde, da es sich nicht mehr laden ließ. Das Repaircenter hat dann geschrieben, das die Fehlerursache eine Fehlbehandlung des Gerätes gewsen sei, dadurch ist der USB Anschluss zerstört worden (Stecker falschrum eingesteckt) - Keine Garantie. Gerät kann gegen 80€ repariert werden, für 25€ Überprüfungspauschale unrepariert zurück oder kostenlos vernichtet werden (haha...).
Wir haben dann bei dem Händler etwas auf den Füßen rumgetrampelt und das Teil gratis wieder zurückerhalten. Die Zahlung der "Prüfgebühr" ist quasi reine Erpressung. Ich würde da ebenso vorgehen.


- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -