Geschichten aus der Bucht

Begonnen von Dragoon, 16. Februar 2013, 21:20:34

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Dragoon

Ich kann mich entsinnen hier irgendwo schonmal einen gleichnamigen Thread gelesen zu haben, kann diesen aber über die Suche nicht finden, deshalb hab ich einen neuen eröffnet.

Hier wollte ich einfach mal ein Sammelthread eröffnen in dem ihr eure Geschichten aus der Bucht mal erzählen könnt.


Ich habe aktuell wieder eine wo ich nur Kopfschütteln kann.

Der Käufer kauft einen Artikel von mir, überweist mir da Geld und will danach vom Kaufvertrag zurücktreten.
Weil ja angeblich der Freund den Artikel direkt gekauft hat, weil er so toll aussah, aber nicht die Artikelbeschreibung gelesen hatte, dass es sich um einen Bausatz und kein ganzes Gerät handelt.
Artikel wurde über den Account der Freundin gekauft im Direkt-Kauf, Geld wurde per Überweisung des Bankkontos der Freundin getätigt.
Natürlich seh ich da nicht ein solche Mätzchen mitmachen zu müssen und hab den Käufer darauf hingewiesen dass ich als Privatperson nicht gehalten bin Garantie, Rücknahme oder Rücktritt vom Kaufvertrag anzubieten, sondern dies auf Kulanz geschieht.
Ich habe dem Käufer dann mehrere Links zu dem Thema geschickt, Wikipedia, Anwaltskanzeleien, Verbaucherschutz.
Aber dieser sieht es immernoch nicht ein und stützt sich auf einen Artikel im Ebay-Rechtsforum, den Link hat er mir natürlich zu diesem Artikel nicht geschickt ;)
Dabei steht fett, in einer Schriftgröße größer als die Artikelbeschreibung selbst und in rot unter meinem Angebot, dass es sich um ein Bausatz und kein Gerät handelt und die Vertragsbedinungungen als Privatverkäufer, sowie dass Spaßbieter den vollen Preis bezahlen.
Sie plädiert darauf Ebay einzuschalten  ::)
Ich bin gespannt  ;D ;D ;D

Takeshi

Ich hab es in der c't mal gelesen, da gab es ein Urteil, nach dem der Käufer fein raus ist, wenn jemand anderes den Artikel über sein Konto gekauft hat. Ich weiß nicht mehr genau, wie es war, aber im Prinzip müsstest du als Verkäufer nachweisen, dass er das Gebot selbst abgegeben hat, total Banane, nicht machbar. Und im Grunde heißt das also, dass der Kaufvertrag nie binden ist. Einfach nur dumm.

RalleBert

Zitat von: Dragoon am 16. Februar 2013, 21:20:34
Ich kann mich entsinnen hier irgendwo schonmal einen gleichnamigen Thread gelesen zu haben,

Nicht in einem Thread, sondern unter jedem von hides Beiträgen - auf diesen Namen lautet ein Blog von ihm.

Zitat von: Dragoon am 16. Februar 2013, 21:20:34
Artikel wurde über den Account der Freundin gekauft im Direkt-Kauf, Geld wurde per Überweisung des Bankkontos der Freundin getätigt.
Der Accountinhaber ist doch Dein Vertragspartner, nutzt ein dritter seinen Account ohne sein Wissen, denke ich, das kein Kauf zustande kommt. Andersrum hat er seine Daten nicht entsprechend sicher aufgehoben, so das andere Personen Zugriff auf den Account bekommen haben, daher sollte der Accounteigentümer haften. Ich bin kein Jurist, wie ein Gericht das sieht kann ich nicht sagen - aber solltest Du Rechtschutzversicher sein, lass es doch drauf ankommen.

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -

Takeshi

Zitat von: RalleBert am 16. Februar 2013, 22:19:23
Andersrum hat er seine Daten nicht entsprechend sicher aufgehoben, so das andere Personen Zugriff auf den Account bekommen haben, daher sollte der Accounteigentümer haften.

Richtig, so sehe ich das auch, aber das Urteil war echt so bescheuert, das sah das Gericht irgendwie anders. Weiß das wie gesagt leider nicht mehr im Detail, aber das hat irgendwie nicht interessiert.

Dragoon

#4
Nach $433 BGB Artikel 2 ist der Käufer verpflichtet nach Kauf den Rechnungsbetrag zu überweisen und ist auch gehalten die Ware anzunehmen.

Diese typische Rausrederei mit "mein Freund hat aber" oder sonstwas, zieht nicht mehr.
Jeder ist für seinen Account und auch die Käufe die darüber getätigt werden eigenverantwortlich.
Da kann die Frau noch so behaupten, ihr Freund hätte gekauft, schließlich ist der Kauf über ihren Ebay Account gelaufen und die Überweisung von ihrem Bankkonto geschehen.
Für mich ist dies ziemlich eindeutig.
Die hätten vorher lesen sollen, was sie da kaufen.
Ich hätte der ja auf Kulanz einen Kaufrücktritt gewährt, wenn sie ja freundlich gewesen wären und gefragt hätten.
Die kamen mir aber direkt so krumm, dass ich da keine Lust hatte Kulanz einzuräumen.
Die Regelungen bezüglich Geschäften zwischen Privatpersonen sind ziemlich eindeutig, selbst für Ebay.
Ich bin als Privatperson nicht in der Pflicht Garantie, Rücknahme oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu gewähren.

Takeshi

Zitat von: Dragoon am 17. Februar 2013, 00:18:10
Nach $433 BGB Artikel 2 ist der Käufer verpflichtet nach Kauf den Rechnungsbetrag zu überweisen und ist auch gehalten die Ware anzunehmen.

Das ist ja auch richtig, nur wird halt vermutet, dass er gar nicht der Käufer war.

Zitat von: Dragoon am 17. Februar 2013, 00:18:10
Diese typische Rausrederei mit "mein Freund hat aber" oder sonstwas, zieht nicht mehr.

Das seh ich ja genau so, aber das Gericht sah das leider ganz anders, so unbegreiflich das auch ist. Da kannst du argumentieren, wie du willst. Nach gesundem Menschenverstand ist das auch so und ich seh es ja auch so, aber das Urteil sah trotzdem anders aus. Und ganz so alt ist das Urteil nicht, vielleicht ein halbes Jahr.

Der Punkt ist nur, das muss die ja nicht wissen. Und ebay sieht das natürlich auch anders, schließlich wollen die, dass die Auktionen möglichst auch abgewickelt werden, die wollen verdienen.

DoggyDog

Im Prinzip geht das ganz einfach;
Man muss sich auf eine nicht Geschäftsfähige oder beschränkt Geschäftsfähige Person beziehen, welche den Kauf durchgeführt hat, und dieser ist Nichtig. An diesem Punkt gibt es auch keine Diskussion, da hast du als Verkäufer keine Chance und musst den Kaufvertrag rückgängig machen.

RalleBert

In diesem Fall sind die Personen anscheinend im geschäftsfähigen Alter, aber die Personen dürften doch sowieso nicht in Ebay aktiv sein, das verböten die Ebay-AGB. Wenn die Aussage jetzt noch mal schnell geändert wird und plötzlich ein Kind geboten hat, welches auch noch Zugriff auf den elterlichen Bankaccount hat, dann wirds noch unglaubwürdiger.
Zum geschäftsfähigen Alter: Da gibts doch auch das Taschengeldgesetz (oder so ähnlich), nach dem geringwertige Güter auch von Kindern gekauft werden können.
Um welchen Betrag geht es eigentlich, wenn man fragen darf?

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -

Takeshi

Das heißt Taschengeldparagraph und da gibt es scheinbar keine feste Grenze.

RalleBert

Ah, Paragraph. Ich meinte die Höhe Dragoons Streitwerts.

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -

klesk

#10
hab das hier noch gefunden und noch halbwegs aktuell da von ende März 2012

Klick Mich

Anonsten mal evt bei ebay nachfragen wie es mit der Schließung des Accounts aussieht, da offensichtlich an eine dritte Person weitergegeben und das soweit mir bekannt gegen die AGBs verstößt.

Zumindest bleibt es nicht ohne Folgen für den Account-Inhaber. Siehe auch hier

Dragoon

#11
Der Streitwert liegt unter 40€.
Für mich ist es ja kein Streitwert, sondern verdientes Geld, was der Käufer wieder haben will, nachdem dieser die Augen mal aufgemacht hat, was er eigentlich gekauft hat.

Update:

Es kommt noch besser, als gedacht.
Der Käufer hat sich dann doch gegeben und eingesehen dass es seine Dummheit war, ABER geht hin und macht ein neues Ebay Angebot mit der von mir erhaltenen Ware, gleich mal für 10€ mehr und kopiert 1:1 meinen Beschreibungstext.
Wie dreist kann man eigentlich sein !? ::)

Dragoon

#12
Hab mal wieder ein schönes Dingen.

Ich biete was bei Ebay an mit 300€ VB und im Angebot steht extra "realistischer Preisvorschlag, keine Spaßbieter".
Es kommen trotzdem noch Idioten mit 10% des angesetzten Angebotspreises als Preisvorschlag an, die ich dann auch schön ablehne und vom Bieten auf mein Angebot ausschließe und dies denen auch via Nachricht mitteile und warum.

Da kommen doch tatsächlich Vögel und drohen mir mit einer Anzeige, es wäre ja illegal mein Vorgehen  ;D
Das muss man sich mal vorstellen, was es für Spatzenhirne da draußen gibt.

Takeshi

Zitat von: Dragoon am 13. März 2014, 20:37:06
Da kommen doch tatsächlich Vögel und drogen mir mit einer Anzeige, es wäre ja illegal mein Vorgehen  ;D

Die drogen dir? Irgendwo hört der Spaß wirklich auf!

RalleBert

Mich hats auch genau dort gejuckt, aber ich wollt´s lassen... es ist ja nur ein Nivjdzsnr daneben :P

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- ich kam, ich sah, ich l?tete -