Der Chef darf in sozialen Netzwerken recherchieren (versteh ich nicht)

Begonnen von Klauserus, 01. Januar 2014, 20:47:52

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Klauserus

ZitatDie Bundesregierung stellt fest, dass es gegenwärtig völlig legal sei, wenn die Personalabteilung die Beschäftigten in sozialen Netzwerken ausforsche. Doch auf EU-Ebene sei ein Gesetz dazu geplant.

Arbeitgeber dürfen in sozialen Netzwerken und Internetforen personenbezogene Daten von Beschäftigten und Bewerbern suchen und auswerten. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Partei Die Linke fest. Dies sei laut Paragraf 32 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, so das Bundesarbeitsministerium, müsse aber "nach Art und Umfang" angemessen sein.

Dies soll künftig durch eine Datenschutz-Grundverordnung geregelt werden, die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Dazu gehörten auch Fragen des Datenschutzes in sozialen Netzwerken.

Die Linke hatte in der Fragestellung kritisiert, dass immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken ausgesprochen würden: "Ab wann eine Äußerung in einem sozialen Netzwerk oder einem Internetforum als privat gelten kann, wurde in einigen Gerichtsentscheidungen thematisiert. Die Ergebnisse fallen allerdings unterschiedlich aus. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor." Wer trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit in einem sozialen Netzwerk aktiv ist, könne nach gegenwärtiger Rechtslage sogar fristlos gekündigt werden.

Wegen der Rechtsunsicherheit hatte die Bundesregierung im Jahr 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Darin hieß es: "Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation dienen." Im Januar 2013 wurde ein Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestages gesetzt, jedoch nach massiver Kritik daran kurz darauf wieder abgesetzt. Noch immer sei damit der Datenschutz für Beschäftigte gesetzlich nicht konkret geregelt.

Quelle: http://www.golem.de/news/bundesregierung-der-chef-darf-in-sozialen-netzwerken-recherchieren-1312-103634.html

Was ist nicht verstehe:

1. Ich darf außer Haus gehen und für mein Überleben Einkaufen oder sofern es der Genesung dienst, spazieren gehen. Nun soll ich, wenn ich im Bett liege und meinem Laptop auf dem Bauch habe, wegen Posts (die ja nicht definiert sind) gekündigt werden können?!

2. es geht irgendwie nicht hervor, ob sich der Arbeitgeber wie der User von nebenan über mich erkundigen kann oder ob er vollen Zugriff auf meine Daten hat, like NSA. Weil, bei guten Einstellungen in der Privatsphäre sieht dieser ja eh nichts.
SCPH-7002
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SCPH-39004 + Netzwerkadapter
SCPH-70004
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..irgendwo muss noch eine FAT sein

DoggyDog

Ich stehe relativ neutral zu dieser Sache. In den SN werden Sachen freiwillig veröffentlicht, deswegen braucht sich niemand beschweren, dass das auch der Arbeitgeber ansehen kann. Wenn ich z. B. einen Leserbrief an eine Zeitung schicke und dieser veröffentlicht wird, kann man ja nicht verlangen, dass der Arbeitgeber den Brief nicht lesen darf.

Klauserus

Da stimme ich dir ganz klar zu Doggy. Aber was ist, wenn Facebook mal wieder alle Einstellungen zurück gesetzt hat oder ich ausversehen den Hacken vergessen habe und es statt für meien Freunde, öffentlich mache?

Außerdem wird ja nicht klar, ob der Arbeitgeber sogar komplette Einsicht bekommt. Das wäre natürlich hart. Da kann er ja gleich das Passwort vom Email-Konto haben.
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Lamech

Mein Blog ?ber (?ltere) Spiele und Konsolen: http://masterkoopa.wordpress.com/

W?chentliche updates!

Takeshi

Zitat von: Klauserus am 01. Januar 2014, 20:47:52
[...] müsse aber "nach Art und Umfang" angemessen sein.

Das liebe ich an Politikern. Die formulieren Gesetze, die zu 50% aus solchen Worthülsen bestehen. Der gemeine Bürger ist zufrieden, da er es auf Niveau von Alltagssprache deutet, aber rein rechtlich hätte man sich das auch komplett sparen können.

Zitat von: Klauserus am 01. Januar 2014, 20:47:52
Wer trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit in einem sozialen Netzwerk aktiv ist, könne nach gegenwärtiger Rechtslage sogar fristlos gekündigt werden.

Klar, macht Sinn. Wenn man sich in sozialen Netzwerken bewegt, kann man nicht krank oder verletzt sein. Bald wird man noch gekündigt, weil man krank im Bett liegt und dabei TV guckt. Wenn man wirklich krank ist, ist das ja nicht möglich.

Zitat von: Klauserus am 01. Januar 2014, 21:56:10
Außerdem wird ja nicht klar, ob der Arbeitgeber sogar komplette Einsicht bekommt.

Wie soll das aussehen? Wie soll der vollen Zugriff auf deine Daten in einem sozialen Netzwerk bekommen, wenn du ihm diesen nicht gewährst? Die Regierung wird sicher nicht versuchen Facebook dazu zu überreden da irgendwelche Funktionen einzubauen. Das ist denen viel zu anstrengend, die gucken lieber einfach nur zu. Eine Chance hätten die eh nicht, denn es ist ja schon für die Strafverfolgung schwer an Daten von Facebook-Accounts zu kommen. Facebook ist da alles andere als kooperativ.

DoggyDog

Wahrscheinlich war es in dem Beispiel aus dem Artikel so, dass jemand auf Facebook & Co. verkündet hat, er hatte heute kein Bock zu arbeiten und macht blau. Das hat dann der AG über FB mitgeschnitten und deswegen gekündigt. Daraus wird jetzt reißerisch und allgemeingültig erklärt, man könne aufgrund Aktivität in den sozialen Netzwerken gekündigt werden  ::)

Takeshi

Wobei das eher zu Bild oder Spiegel passen würde, aber weniger zu Golem.

Klauserus

Zitat von: Takeshi am 02. Januar 2014, 00:05:26


Zitat von: Klauserus am 01. Januar 2014, 21:56:10
Außerdem wird ja nicht klar, ob der Arbeitgeber sogar komplette Einsicht bekommt.

Wie soll das aussehen? Wie soll der vollen Zugriff auf deine Daten in einem sozialen Netzwerk bekommen, wenn du ihm diesen nicht gewährst? Die Regierung wird sicher nicht versuchen Facebook dazu zu überreden da irgendwelche Funktionen einzubauen. Das ist denen viel zu anstrengend, die gucken lieber einfach nur zu. Eine Chance hätten die eh nicht, denn es ist ja schon für die Strafverfolgung schwer an Daten von Facebook-Accounts zu kommen. Facebook ist da alles andere als kooperativ.

Bei den aktuellen Enthüllungen der NSA und was sonst noch so läuft kann ich DAS nur schwer glauben. Die können und dürfen sicher auch alles. geht nicht, gibts nicht. nicht 2014
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Takeshi

Ich bezweifel ja nicht, dass der Chef das von unserer Regierung aus dürfte, aber unsere Regierung wird Facebook kaum zwingen können, dass die Personalabteilungen zugriff auf die Daten bekommen. Das klappt ja wie gesagt nicht mal bei der Strafverfolgung.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass Facebook dafür Funktionen einbaut und sich die Herausgabe der Informationen fürstlich bezahlen lässt. Schließlich ist Facebook ja an der Börse und die müssen Geld verdienen.

RalleBert

Zitat von: Takeshi am 02. Januar 2014, 00:05:26
Zitat von: Klauserus am 01. Januar 2014, 20:47:52
Wer trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit in einem sozialen Netzwerk aktiv ist, könne nach gegenwärtiger Rechtslage sogar fristlos gekündigt werden.

Klar, macht Sinn. Wenn man sich in sozialen Netzwerken bewegt, kann man nicht krank oder verletzt sein. Bald wird man noch gekündigt, weil man krank im Bett liegt und dabei TV guckt. Wenn man wirklich krank ist, ist das ja nicht möglich.

Ist doch auch immer Fallabhängig. Wenn ein "Büromensch" in seiner Krankheit einen Beitrag nach dem anderen verfasst, kann er nicht so krank sein. Ähnlich mit der Rente: Ein Büromensch ist eventuell länger an seinem Arbeitsplatz einsetzbar, als ein "Handarbeiter", der mit knapp 70 Jahren Löcher graben, Schweinehälften tragen oder allgemein schwere Lasten bewegen soll. Der eine kanns, der andere nicht.  Es ist sicher sehr überzogen, jemanden wegen ein, zwei Beitragen in diversen Medien zu kündigen, aber wenn es so ist:
Zitat von: DoggyDog am 02. Januar 2014, 09:23:17
er hatte heute kein Bock zu arbeiten und macht blau.
Und die Person das auch noch offen schreibt, ist es nicht mehr als recht und billig. Wer sich nicht im klaren ist, das gemachte Aussagen in diesen Medien nur gemacht werden sollten, wenn die auch auf eine Hauswand geschmiert, für alle öffentlich lesbar in Ordnung gehen, braucht ärztliche Hilfe.
Ob der Arbeitsrichter bei diesen Kündigungen mitmacht, steht ja auch auf einem anderen Papier - in der Regel wird doch dann vom Arbeitnehmer geklagt. Das Vertrauensverhältnis ist danach zwar eh im Eimer, aber man hat zummindest Recht ::)

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -