Unabhängiger Dritter

Begonnen von woddy_44, 29. Februar 2012, 15:35:44

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woddy_44

Hallo läute,

ich bräuchte Hilfe im Bezug auf einen PS3 Fall.

Ich habe eine defekte PS3 im eBay gekauft, (leider von privat) die weicht aber brutal von der Beschreibung ab. Es stand eigentlich nur Laufwerk defekt da.

Leider wurde der Deckel aufgebohrt, um irgendwie an das Laufwerk zu kommen..... Laufwerk ist auch zerlegt es fehlen die Schrauben usw.
Die Krönung ist, dass das Bild nach einer gewissen Zeit einfach so lila pink verpixelt wird und so ein Bischen einfriert....Keine Ahnung, was das ist.

Fakt ist, das ich um an mein Geld zu bekommen, ein Gutachten eines unabhängigen dritten brauche... Am besten einer der sich auskennt....

Geht da was?

BITTTTTTTTE


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ich denke dass du dafür einen sachverständigen Gutachter brauchst, was sich bei dem Streitwert wohl kaum lohnen wird. Hast du dich denn mal an ebay gewandt?

woddy_44

Genau diese Affen wollen das haben.....

Die meinten ein Gutachten oder ein Reperaturshop der mir schriftlich die schäden Bestätigt.

Keine Ahnung was ich tun soll....

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so wie du das schilderst, sollten eigentlich Fotos reichen  ;D

ich studiere zwar Elektrotechnik, bezweifle aber dass die mich als Gutachter akzeptieren

woddy_44

Das ist leider zu einfach... :P

Ich brauch jemanden der mir das schriftlich  geben kann...... :-X

Manjak

Wenn ich sowas schon lese... :pc
Erst verkauft er dir eine 'teildefekte' PS3, dann schickt er dir verbastelten Müll zu und zu guter letzt verlangt er noch ein schriftliches Gutachten.
Unfassbar.
Hinfahren und 'n paar Zähne ziehen   >:(

KKA

Kannst du den Link vom Angebot nicht mal einstellen? Würde das gerne mal sehen.
Arhtur:"Ahhh Sonntag ... wei?t du wie ich ihn auch nenne? Spa?tag!"

Takeshi

Du bist auf jeden Fall im Recht, denn auch wenn da "keine Gewährleistung da Privatverkauf" steht, gibt ihm das nicht das Recht bei den Angaben zu lügen. Leider ist Recht bekommen da wesentlich schwieriger...
Aber wenn schon ein Shop reicht, ist das ja schonmal was. Frag doch mal bei Konsolenprofis nach. Das sollten die wohl noch hin bekommen und die haben einen Namen, werden also eher akzeptiert.

woddy_44

Hier mal die Angebotsbeschreibung.......

Verkaufe hier meine Sony Playstation 3 mit 40 GB Festplatte.
Farbe: schwarz
Besonderheiten: Blu-Ray-Kompatibel, Internet, Wlan-Kompatibel
Sie verfügt über 2 USB Anschlüsse.
Ich verkaufe die Konsole als defekt weil die Blu-Ray Leseeinheit die CD´s nicht mehr ein Liest und nicht mehr auswirft .Die konsole wurde einmal aufgemacht um das spiel aus dem laufwerk zu holen. Ansonsten ist die PS 3 Vollfunktionsfähig Leseeinheiten Gibt es schon ab 35 € bei Ebay Ich Traue mir dies aber nicht zu und von einem Servicetechniker kostet das mir zu viel Geld darum Verkaufe ich die Konsole jetzt.
Ansonsten ist die Konsole in sehr gutem Zustand.

woddy_44

Hier die E-mail von Ebay nach fast 6 Wochen warten.........

ich schreibe Ihnen, weil Sie einen Antrag auf eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit dem neuen Zahlungsverfahren gestellt haben.
Sie haben dabei angegeben, dass Ihnen der Verkäufer ,,icedevil27" eine ,,Sony PlayStation 3 40 GB Schwarz Spielkonsole Laufwerk defekt,, geschickt hat, welche von der Beschreibung abweicht.
Der eBay-Käuferschutz beläuft sich immer auf die Gesamtsumme, welche Sie bezahlt haben. Das bedeutet, dass Ihr Artikel und die Erstversandkosten durch uns abgesichert sind. Wir sind aufgrund der eBay-Käuferschutzrichtlinien jedoch in der Lage, wie gewünscht, eine volle Erstattung nach bestimmten Kriterien durch zu führen. Gern unterstütze ich Sie auf dem Weg dahin.
Um dies bewerkstelligen zu können, benötigen wir nun eine Bestätigung über den Schaden Ihrer Sony PlayStation 3, 40 GB Schwarz Spielkonsole, Laufwerk defekt von einem unabhängigen Dritten.
So geht es weiter:
1.Bitte wenden Sie sich nun an einen Händler, einen Sachverständigen oder eine andere anerkannte Organisation.
2. Lassen Sie sich bitte schriftlich das Ausmaß des Schadens oder die erhebliche Abweichung von der Produktbeschreibung bestätigen. Eine Warenbeschreibung, Seriennummer sowie geschätzte Reparaturkosten helfen uns ebenfalls bei der Prüfung Ihres Falls.
3. Zur Form des Gutachtens: Ein Briefkopf mit dem Namen, der Adresse sowie der Telefonnummer (so können wir bei Rückfragen Kontakt aufnehmen). Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Händlers/Sachverständigen bitte auch nicht vergessen.
4. Bitte fotografieren oder scannen Sie das Gutachten und speichern Sie es in einem Foto-Format (jpeg, png, gif, tif, pdf ). Fügen Sie dann an Ihre Antwort auf diese Nachricht den Beleg als E-Mail-Anhang bei.
5. Senden Sie uns das Gutachten unbedingt innerhalb der nächsten zehn Tage, bis zum 10. März 2012 Ansonsten schließt PayPal den Fall zugunsten Ihres Verkäufers.
Ich verstehe sehr gut, dass es nicht einfach ist, ein solches Gutachten einzuholen. Unter Umständen müssen Sie bei mehreren Händlern nachfragen. Bitte bedenken Sie aber, dass wir den Artikel nicht selbst in Augenschein nehmen können. Außerdem wird eBay einen ausgezahlten Käuferschutzbetrag unter Umständen von Ihrem Verkäufer zurückfordern. Deshalb ist es wichtig, dass ein unabhängiger Dritter den Artikel begutachtet hat.
Sobald uns Ihr Gutachten vorliegt, werden wir den Fall prüfen und uns anschließend bei Ihnen melden.
Es liegt in unserem Interesse, dass Ihnen dabei keine Kosten entstehen. Wir möchten grundlegend nur eine Bestätigung durch einen unabhängigen Dritten für den vorhandenen Schaden. Eventuell entstehende Kosten sind nicht durch den eBay-Käuferschutz mit dem neuen Zahlungsverfahren abgedeckt.
Wichtig:
Haben Sie an dem Artikel bereits Reparaturen vornehmen lassen, teilen Sie uns diese Information bitte umgehend mit. In diesem Fall ist ein Gutachten nicht erforderlich und wir werden den Fall schließen. Während ein Problemfall geöffnet ist, dürfen keine Veränderungen oder Reparaturen an dem Artikel vorgenommen werden, da diese nicht über den eBay-Käuferschutz abgedeckt sind.
Hier die Details zu dem gemeldeten Fall:
Artikelnummer:
Verkäufer:
Kaufdatum: 01. Januar 2012
Die Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes bei Bezahlung mit den neuen Zahlungsmethoden, werden auf Basis der eBay-Käuferschutzrichtlinie getroffen:
http://pages.ebay.de/help/buy/payment-process-faq.html
Herr Prestele, für Ihre Mithilfe bedanke ich mich schon jetzt und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

woddy_44

Das ist ein absoluter Witz.......... :-X

RalleBert

Versuche es doch mal beim Radio/Fernsehmenschen um die Ecke. Vielleicht schreibt er für ´n 5er in die Kaffekasse eine Expertiese nach Deinen Vorgaben? Beim Elektroniker um die Ecke habe ich auch die Bescheinigung für die Versicherung über einen Blitzschaden am PC und Receiver bekommen.

- veni, vidi, ferruminavi -
- ich kam, ich sah, ich l?tete -

woddy_44