Herstellergarantie ohne Kassenbon? eigendlich ja aber nein....

Begonnen von Kaesekrokette, 26. Juli 2010, 19:18:13

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Kaesekrokette

Hallo zusammen,

ich hab ne defekte Ps3 slim 120gb. Nu hab ich mir die Infos zur Herstellergarantie von Takeshi durchgelesen, vielen Dank dafür schonmal.
Dann hab ich mich mit dem örtlichen Elektromarkt in Verbindung gesetzt und wurde dort auf eine Firma "TVS" verwiesen bei der ich mich melden sollte. Zuvor hatte ich noch dierekt bei Sony angerufen um in erfahrung zu bringen, dass die PS3 Slim 120gb erst seit dem 01.September 2009 auf dem Markt ist. Da hab ich also mit Takeshis Infos geschlussfolgert, dass das mit der Herstellergarantie ja klappen MUSS. Hat es aaaaaber nicht! Die Dame von der Firma TVS sagte mir, dass Sony den Kassenbeleg als Garantiebedingung hat. Auch der Hinweis auf das Erscheinungsdatum und dass sich das Gerät noch in der Garantiezeit befinden MUSS hat die Dame nicht wirklich interessiert.

daher meine Frage: Was kann man da noch weiter unternehmen? - Vielen Dank schonmal für eure bemühungen.



MfG

Kaesekrokette

Takeshi

Genau so ein Fall hatte letztens auch jemand und hatte auch keinen Erfolg.

Hab letztens zufällig die Garantiebedingungen von Samsung für Festplatten gelesen und da stand dran, dass, falls der Kassenbon nicht mehr vorliegt, Samsung aus Kulanz das Herstellungsdatum der Festplatte verwendet und ab da dann die Garantiezeit gilt.
Also vom normalen Menschenverstand her ist der Fall ja klar, du hast Garantie. Wie da nun aber die knallharte Rechtslage aussieht weiß ich auch nicht. Bin leider kein Rechtsexperte, genau so einen würde ich da aber mal aufsuchen. Es kommt ja oft genug vor, dass sich Hersteller und Händler vor Leistungen drücken und dafür irgendwelche Ausreden haben, die aber eigentlich nicht gelten.

Mir wurde auch mal gesagt, dass Microsoft bei der Xb360 auch immer das Herstellungsdatum nimmt, wenn kein Kaufbeleg mehr vorliegt. Tja, ist halt so ne Sache...

Ich kann mir aber vorstellen, dass TVS keine Knete von Sony bekommt, wenn die keinen Kaufbeleg zur Konsole vorweisen können.

otisdriftwood

Hab erst letztens im Fernsehen einen Bericht gesehen, dass egal bei welchem Artikel kein Kassenbon nötig ist. Es reicht anscheinend wenn ein Zeuge beim Kauf des Artikels dabei war.
Aber wer hat schon Bock das einzuklagen :??? Für die Kohle die der Anwalt kostet ist ja gleich mal ne neue gekauft und vielleicht noch n Fernseher dazu
Meine PS3 ham se auch nicht genommen, Produktionsdatum war allerdings schon älter

Takeshi

Verwechselbst du da eventuell Garantie mit Gewährleistung? Gewährleistung ist ja gesetzlich geregelt, bei Garantie bestimmen aber zum Großteil die Hersteller die Bedingungen.

TomekPS

Die PS3 könnte ja theoretisch geklaut sein... demnach ist es egal ob sie jetzt nur 2 Tage alt ist oder 9 Monate.
Sony hat ein Recht darauf den Rechnungsbeleg zu fordern.

Irgendwas wirst du schon vorweisen müssen. Sei es eine Transaktionsnummer, Ebay-Beleg, etc.
Irgendwas eben damit man sehen kann dass du es auch wirklich gekauft hast.
Erst dann kann müsste dir TVS einen guten Grund geben, warum sie dies nicht anerkennen.

Mit anderen Worten: Treib die Rechnung auf, oder es sieht schlecht aus.

otisdriftwood

 
Zitat von: Takeshi am 26. Juli 2010, 21:51:58
Verwechselbst du da eventuell Garantie mit Gewährleistung? Gewährleistung ist ja gesetzlich geregelt, bei Garantie bestimmen aber zum Großteil die Hersteller die Bedingungen.
Ja könnte auch Gewährleistung gewesen sein. Aber ist ja von der Sache her egal ob Garantie oder Gewährleistung. Nur bei Gewährleistung musst du dich an den Verkäufer wenden und nicht an den Hersteller.

Takeshi

Nein, das ist keineswegs egal, das ist ein riesengroßer Unterschied, schon von der Sache her.

Die Gewährleistung gewährleistet, dass sich beim Kauf des Produkts (und NUR dann) kein Fehler in dem Gerät befunden hat. Du hast lediglich 2 Jahre Zeit diesen Fehler zu bemängeln, was aber nicht heißt, dass Fehler, die in den 2 Jahren auftreten, davon gedeckt sind.
Verpflichtet ist hier der Händler, dass er dir einwandfreie Ware geben muss (!, gesetzlich vorgeschrieben).

Die Garantie garantiert dir (meistens), dass das Gerät während der Garantiezeit einwandfrei funktioniert. Bei Ausfällen springt der Hersteller ein und Bügelt das aus.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Sache des Herstellers, der dir eben eine gewisse Sicherheit geben will, damit du sein Produkt kaufst/bedebnkenlos kaufen kannst und weil er von seinem Produkt und dessen Haltbarkeit für diesen Zeitraum überzeugt ist.

Kaesekrokette

Hmm danke schonmal für die zügigen antworten.

Gibts eigendlich auch ne Möglichkeit das ganze dierekt über Sony laufen zu lassen ohne TVS?

MfG Kaesekrokette

Takeshi

TVS ist ja quasi Sony. Entweder ist das ein von Sony direkt verpflichtetes Unternehmen oder es ist ein Tochterunternehmen.

cure1701

Rein rechtlich gilt auf jeden Fall - ohne Beleg keine Garantie - das hab ich in meiner Lehrzeit als Einzelhandelskaufmann im ersten Jahr schon gelernt - alles andere ist KULANZ ... sprich Freiwillig. Aber eigentlich lässt sich die Sache einigermaßen einfach lösen - du wirst doch wohl irgendeinen bekannten haben der ne PS3 Slim hat  ?! sofern sein Beleg OHNE Seriennummer ist sehe ich da die Absolut einfachste Lösung