Gewährleistung

Begonnen von Orson, 15. September 2009, 13:43:11

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Orson

Habe mir nachdem Takeshi das ganze nochmal so erklärt hat überlegt, es nochmal bei Media Markt zu versuchen, da ja beim YLOD Problem meiner Meinung nach doch eindeutig ein Herstellungsfehler vorliegt.

Hat man denn da überhaupt ne Chance oder wird man weiterhin mit blödem gelaber abgefertigt werden?

Verstehe das ganze nicht, ein Freund von mir hat bei amazon nach über 22 Monaten wegen eines Laufwerkdefekts seine 600€ wiederbekommen und ich hab bei Media Markt pech gehabt? Obwohl der YLOD Fehler ja eindeutig ein Hitzeproblem ist.

Takeshi

Ja, Amazon soll da ziemlich kulant sein.

Ob du überhaupt Chancen auf Erfolg hast, weiß ich da aber auch nicht. Es ist ja nicht so, dass dein Gerät einen Defekt hatte, als du es gekauft hast. Es lag ein Fehler in der Konstruktion an sich vor, der überall vorlag und eben nicht nur bei deinem Gerät. Also die PS3 "ist so", sie ist nicht "abnormal defekt". Da kenne ich die Rechtslage auch nicht genau. Mit Verstand kommt man da ja leider auch nicht weiter, wenn es um Rechtslage geht.

Orson

Es geht doch auch nicht nur darum ob der Defekt beim Kauf vorlag.

Wikipedia:
"Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie)."

Takeshi

Wie dort zu lesen ist, muss der Mängel beim Kauf vorliegen. So hab ich das aber auch auf der Page geschrieben. Wenn ein Fehler später auftritt, dann geht man im ersten halben Jahr davon aus, dass die Ursache schon von Anfang an vorhanden war, danach musst du das nachweisen. Kannst du nachweisen, dass der Grund für den Ausfall schon beim Kauf vorlag, dann bekommst du eine Reparatur oder ein Austauschgerät.
Ob die das aber so durchgehen lassen, keine Ahnung ;)

Orson

Naja meiner Meinung nach alles eine riesen Frechheit. Schon das ich so nen kurz vorm Tode stehendes Gerät von TVs bekommen hab wobei mein originalgerät nur nen Laufwerkproblem hatte.

Und wie du schreibst habe ich doch eigentlich Recht, verstehe nicht wo du mir da jetzt widersprichst. ^^

Der Grund, dass das Gerät zu heiß für die Lötstellen wird, ist ja von Anfang an vorhanden. die Frage ist ob es als Beweis reicht zu wissen was faul ist.

Kann man wohl nur zum Anwalt maschieren, aber vielleicht hat das ja schon jemand getan.


Takeshi

Du musst unterscheiden:

- Ein Gerät hat an einer Stelle nicht gerade hochwertige Bauteile verbaut. Das ist bei allen Geräten so, das ist "normal". Die Ausfallquote ist dadurch etwas höher.
- Du hast ein Gerät, bei dem an einer Stelle ein Teil mit minderer Qualität verbaut ist. Das ist nicht normal, eigentlich sollte das Teil eine hohe Qualität haben, aber es war halt ein Fehler in der Produktion.

Beim zweiten Punkt würde ich ganz klar sagen ein Fall für die Gewährleistung. Beim ersten Fall, der ja vom Prinzip her bei dir vorliegt, bin ich mir nicht so sicher. Rein logisch hast du da natürlich auch Anspruch, aber mit Logik kommt man da nicht immer weiter.

Es gibt z.B. eine Norm, glaube eine DIN Norm ist das, die schreibt vor, dass die Qualität immer gleich bleiben muss. Hört sich schön an, heißt aber auf Deutsch, dass die Qualität beschissen sein darf, wenn sie denn immer gleich beschissen bleibt.
Das mal als Beispiel dafür, dass in der Rechtslage nicht immer alles so sauber ist, wie man es sich denkt.