Reflow

Begonnen von Adoh76, 26. September 2011, 17:05:28

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Adoh76

Hallo!!!!!

wollte demnächst an 2 playstations reflow machen. Da ich aber nur eine normale heißluftpistole habe, ist mir in der bucht dieses angebot aufgefallen. Kann jemand von euch mir erfahrungen über dieses produkt sagen. Bzw ob die luftleistung für einen reflow reicht, wäre über eure antworten sehr begeistert.

http://www.ebay.de/itm/370541439856?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649#ht_6355wt_1139
Brot kann schimmeln!!
Und was kannst du??

grave_digga

24Liter/min. ist ein Witz. Also kurzum, nein.
<- Der da ist gerne hier. :)


we3dm4n

Zum ersten Link:
24l/ Min. sind vollkommen in Ordnung!
Allerdings ist das größte Manko die analoge Temperatur- und Airfloweinstellung, sowie die gerade mal 250W starke Pumpe.

Eine Rework-Station ist allerdings weitaus besser als ein Heißluftfön, du solltest eben nur was wertigeres kaufen.

Takeshi

Mit 24 l/min kannst du doch dabei überhaupt nichts erreichen. Das ist ok, wenn du kleine SMD Widerstände oder ICs löten willst, aber nicht für so einen dicken BGA, der voll auf Masse liegt. Bei so wenig Luft wird ja auch nur wenig Wärmeenergie übertragen. Das sieht man auch an den 250W. Die geben nämlich nicht die Leistung der Pumpe, sondern die Leistung von Heizelement und Pumpe an. Da das Heizelement kaum "gekühlt" wird (heiße Luft nach draußen transportiert wird), braucht das auch weniger Leistung und natürlich kommt auch weniger vorne raus. Bei einem Heißluftfön sind das eher 1000W, hier vielleicht knapp 200W. Die 250W gehen ja auch nur bei 480°C raus.

Karsten S.

Ich habe mir nach dem Studieren diverser Threads hier im Forum diese bestellt:

http://www.ebay.de/itm/Profi-Heisluftpistole-2000-W-650-elektronik-LCD-25096-/360389884688?_trksid=p5197.m7&_trkparms=algo%3DLVI%26itu%3DUCI%26otn%3D2%26po%3DLVI%26ps%3D63%26clkid%3D3072369401734196989


Wird zumindestens hier im Forum, bzw. auf der Seite empfohlen. Allerdings weiß ich noch nicht, ob sie wirklich was taugt.
Der Preis ist verlockend, und im Notfall geht sie einfach wieder in die Bucht, bzw. zurück an den Händler.

Wenn ich in Zukunft des öfteren einen Reflow durchführen sollte, hole ich mir aber auch eine Rework-Station. Was für eine das dann wird, ist aber noch nicht entschieden. Für die ersten Basteleien, ist mir der Preis für eine vernünftige Rework-Station zu hoch. Ich hab da Preise um 170-200€ im Kopf. Nach oben gibt es scheinbar keine Grenze.
Gru?
Karsten


Gib jedem Tag die Chance, der Sch?nste deines Lebens zu werden.

Takeshi

Ich hab den Heißluftfön ja auch. Der erste ist zwar nach einiger Zeit kaputt gegangen, aber er wurde auch oft benutzt. Ich denke mal das ist das einzige Manko. Die Temperatur wird schnell erreicht, sie ist fein einstellbar, genau so wie der Luftstrom. Die erreichbaren Werte sind ausreichend. Der Rest liegt dann beim Anwender.

Für 170€ bekommst du keine anständige Rework Station. Unter 500€ läuft da gar nichts, der Kram darunter ist Spielzeug. So richtig gehts erst ab 1000€ los.

Karsten S.

 ;D

Na ja, dank dem Fernabsatzgesetz kann man das gefahrlos testen.
Gru?
Karsten


Gib jedem Tag die Chance, der Sch?nste deines Lebens zu werden.

Takeshi

Ganz so gefahrlos auch nicht. Du kannst das Gerät so testen, wie du es in einem Geschäft auch hättest testen können. Entsteht durch den Test eine Wertminderung, kann dir der Verkäufer diese nach der Rücksendung in Rechnung stellen und dir von dem zurück zu erstattenden Betrag abziehen. Zudem gilt das Fernabgabegesetz ja nicht überall. Wenn du dir also was aus den USA oder China kaufst, wirds schwer. Wie das in Europa aussieht, weiß ich gar nicht, fällt mir grad so auf. Wobei das an sich ja ein deutsches Gesetz ist, kein europäisches. Aber vielleicht haben die das ja auch so.

Karsten S.

Das Fernabsatzgesetz gilt auch innerhalb der EU.

ZitatUmfassende Information rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages;
   
Bestätigung dieser Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich o.ä.);

Widerrufsrecht des Verbrauchers innerhalb einer Frist von sieben Werktagen;  

Erfüllung des Vertrages binnen 30 Tagen ab dem Tag der Bestellung durch den Verbraucher;   

Schutz vor betrügerischer Verwendung der Zahlungskarte des Verbrauchers;   

Schutz vor unbestellten Waren oder Dienstleistungen;   

Verbraucher können die ihnen durch diese Richtlinie garantierten Rechte nicht vertraglich ausschließen oder auf sie verzichten.

Quelle: http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/dist_sell/index_de.htm

In Deutschland gilt ein Widerrufsrecht von 2 Wochen.

Bei Bestellungen außerhalb der EU sieht es natürlich düster aus, bzw. es muss vorher geklärt werden, wie die Rückgabe, Garantie etc. erfolgt.

Aber das hat in diesem Thread, glaube ich, nichts mehr zu suchen.
Gru?
Karsten


Gib jedem Tag die Chance, der Sch?nste deines Lebens zu werden.