Bayern legt Gesetzesentwurf vor (Killerspiele)

Begonnen von Takeshi, 08. Februar 2007, 21:06:22

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Takeshi

ZitatBayern legt Gesetzesentwurf vor

Nachdem es bislang nur Ankündigungen gab, wurde gestern vom Freistaat Bayern der »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« eingereicht. In einer der nächsten Bundesratssitzungen wird der Entwurf dann ausführlich behandelt werden.

Geändert wird unter anderem §131a des Strafgesetzbuchs, der in der neuen Form folgendes beeinhaltet:

»Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.«

Neben Computer- und Videospielen bezieht sich der Gesetzesentwurf auch auf Sportarten wie Paintball. In §118 heißt es:

»Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.«

Außerdem gibt es auch Änderungswünsche beim Verfahren mit Erziehungsberechtigten. War es früher der eigenen Entscheidung überlassen, welche Inhalte Eltern ihren Kindern zeigen dürfen, sieht der Entwurf folgendes vor:

»Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.«

Es gibt zudem umfassende Änderungsforderungen zur Arbeit der USK.
Gamestar

Diskussiun hier

Also wenn in dem Gesetzestext "Killerspiele" steht, dann klage ich dagegen, weil ich mich dadurch total angegriffen fühle oO
Und wenn die Spiele generell verboten werden und man dafür sogar bestraft wird, dann fühle ich mich meiner Freiheit beraubt.
Keiner wird gezwungen so etwas zu spielen, dass Minderjährige das nicht dürfen ist ja okayy, hat aber nichts damit zu tun, dass erwachsene Menschen das nicht dürfen...
Genau so der zweite Teil. Wenn jemand an den Spielen teil nimmt, dann ist das seine eigene Entscheidung und wenn dabei die Mitspieler seine "Menschenwürde herrabsetzen", dann ist das sein Problem, er hat es ja schliesslich so gewollt.
Bald wird Selbstmord noch verboten und mit Geldstrafen bestraft.
Btw, gibt es nicht auch Religionen, in denen sich menschen selbst "geißeln" (oder wie man das schreibt) und sich selbst Schmerzen zufügen, eigene Sünden damit begleichen? Ich finde die Menschen die das ausüben, die geräte produzieren, es predigen und sowas alles, die sollte man sofort in den Knast stecken oder erschiessen (verdammt, hab grad schon wieder "erscheissen" geschrieben ;D).

edit: ich entdecke darin grad eine durchgeplante Technik °_°
Viele der "Killerspiele Spieler" über 18 sind ja arbeitslos bzw sind es angeblich. Da denen hier verboten wird sowas zu spielen und die wandern aus -> Arbeitslosenzahlen sinken

獅子宮

hier noch ein artikel darüber von heise online

ZitatBayern bringt Gesetzentwurf gegen "Killerspiele" in den Bundesrat ein

Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 16. Februar mit der bayerischen Gesetzesinitiative zu einem Verbot von so genannten Killerspielen. Die Vorlage steht unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" als 17. Tagesordnungspunkt auf der Agenda der 830. Sitzung des Bundesrats. Ziel des Vorstoßes sei es, "die Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor den negativen Einflüssen jugendgefährdender Medien insbesondere so genannter Killerspiele" zu verbessern, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfs (PDF-Datei).

Der Gesetzesantrag (PDF-Datei) sieht einen neuen Paragraf 131a für das Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dieser Paragraf definiert "virtuelle Killerspiele" als "Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen". 131a soll Paragraf 131 ergänzen, in dem lediglich von "Gewaltdarstellungen" die Rede ist. Anders als bei der reinen Darstellung steige der Spieler bei brutalen Computerspielen als "dominant Handelnder intensiver in das fiktive Geschehen ein, als dies etwa bei passiv beobachtenden Zuschauern oder Lesern der Fall ist", halten die Verfasser fest. Die aktive Übernahme der Rolle eines rücksichtslosen brutalen Kämpfers fördere geradezu die Akzeptanz von Gewalt legitimierenden Verhaltensmustern.

Wer solche Spiele herstellt, verbreitet, veröffentlicht, anbietet, anpreist, bezieht oder vorrätig hält, soll deshalb in Zukunft mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden können. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, das so genannte "Erzieherprivileg" (Absatz 4 des Paragrafen 131 im Strafgesetzbuch) zu entfernen: Dieses nimmt Erziehungsberechtigten vom Verbot aus, Minderjährigen Gewaltdarstellungen zugänglich zu machen. Nach Ansicht der Autoren des neuen Gesetzentwurfs bestehe dafür kein legitimes Bedürfnis, weshalb der Absatz ersatzlos gestrichen werden soll.

Nicht-virtuelle "Killerspiele" wie Paintball oder Gotcha, "die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird", will der Entwurf zur Ordnungswidrigkeit erklären – wer solche Veranstaltungen ausrichtet, daran teilnimmt oder dafür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt, soll mit einer Geldbuße belegt werden. Weitere Änderungen sieht der Gesetzentwurf beim Jugendschutzgesetz vor, zudem stellt er strengere Anforderungen an die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK). Der bisherige Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes soll von 50.000 auf 500.000 Euro ausgeweitet werden.

Die Verfasser räumen ein, dass einzelne Auswirkungen von Gewaltspielen zwar noch umstritten seien, sie berufen sich aber auf "den heutigen Forschungsstand", nach dem insbesondere keine begründeten Zweifel daran bestünden, dass der Kontakt mit derartigen Medien die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich berge, die sich schädlich auf die Gemeinschaft auswirken könne. Ein "Killerspiel"-Verbot ist in Deutschland allerdings umstritten: Laut Umfragen lehnt die Mehrheit der deutschen Internet-Nutzer ein solches Verbot ab, in der Gesamtbevölkerung gibt es aber offenbar einen Konsens über eine Verschärfung der Gesetze. Hinsichtlich der Umsetzung der Gesetzesänderungen haben sich die Verfasser ebenfalls Gedanken gemacht: "Insbesondere werden durch ein Verbot die Handlungsmöglichkeiten gegenüber Internet-Providern gestärkt."

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獅子宮

ZitatUnd wenn die Spiele generell verboten werden und man dafür sogar bestraft wird, dann fühle ich mich meiner Freiheit beraubt.

naja drogen sind auch verbotten und nun wollen wir dagen klagen ^^sogar sowas wie p2p ist verbotten also mann kann irgend was was mann kauft nicht leuten weitergeben im weitersten sinne in prnzip ist es doch so das mann es an leute die mann nicht gut kennt nicht weitergeben kann weil mann dann das copyright verletzt ^^... damit will ich ja nur sagen das das alles verbotten werden kann da wird in einer schein demokratie leben sprich einer representativen demokratie das bedeuete nur zu wahlen haben wir  was zu sagen ^^

erlich gesagt find eich an den ganzen gesetztes entwurf nur das wort "killerspiele" scheisse weil mann das für mich nicht definieren kann ein auto renn spiel wo mann gegen die wand fährt ist doch auch ein killer spiel oder wo mann ein anderen von der strasse abdrengt damit er gegen den baumfährt ist doch schon virtueler mord  und verltzt damit seine wurde ROFL also verbotten ^^.... anderseits finde ich das die spiele die menschen kaputt machen ich weis net wie viele von euch hier sone hardcore zocker waren wie ich früher war ... zb habe ich 1 jahr nix gemacht einfach nur weil ich zocken wollte (das war das jahr nach mein ABI ^^) haben dann ca 12h am tag gezoggt bin kaum aus dem haus genagen usw habe zu den zeitpunkt verschiedne spiele gespielt meist cs aber ich finde cs macht nicht so abhängig wie die ganzen mmorpg  games die machen defonitv süchtig also von den kommt mann nur sehr schwer weg cs kann ich jeder zeit aufhören und raus gehen ka vorallem cs wird nach ne gewissen zeit langweilig und vorallem nach 4-5 stunden lässt die konzetrantion nach und mann trifft net mehr so gut also ist mann gelangweilt bei mmorpg ist das viel schlimmer da gibst immer ein ziel also ein höcheren lvl zu ereichen und ander duelieren und schlagen .. ich selbst habe ca 1 monat KalOnline ein abklatsch von WoW aber free und ich weis das ich vor dem spiel bis zu 20 stunden am tag verbracht habe und nur davon wegkamm weil ich angepisst war weil zimelich viele leute in den spiel cheaten (da freeware) also habe ich wieder aufgehört ... mann muss noch sagen bei mmorpg indefiziert mann sich viel mehr mit der spiel figur als bei cs vorallem weil mann sich ja kleiden kann frisur ändern usw .... jetzt kommt der wtzt dabei laut diesen gesetztes entwurf und nach meinung der politik ist so ein spiel wie WoW und anderen kein  killerspiel aber ein spiel wie WC3 schon LOL ???? WC3 ist ein total taktik bezognes spiel wo es zwar um das vernichtens des gängners geht aber mann hat nicht so direket eine figur die mann vernichten muss also mann muss mehren sachen mann ich hoffe ihr vesteht was ich meine ahso ich muss sagen ich spiele seid 2 jahren kaum noch online nur wenn alte leute rufen dann gehts los aber nur noch just 4 fun und nicht viele stunden und seidem ich mit mac unterwegs bin fast nix mehr weil ich kein bock habe windows zu booten ^^

all in allen bin ich gegen das vebott da es sehr schlecht formuliert ist und auch irgend wie für mich mit den verbott von alkohol zu vergleichen wäre ^^

PS: dies war mein 100ster post deshalb war er so tiefgrundig

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Takeshi

Nuja, mich stört daran nicht nur das Wort Killerspiele.
Der Gesetzesentwurf ist im Prinzip darauf aus Shooter komplett und für alle zu verbannen. Wer die hat, programmiert, spielt, verbreitet oder toll findet wird eingebunkert, auch wenn man schon 40 ist (war da nicht was mit JUGENDSCHTZ? ;D).
Ich hab auch ne Zeit lang ewig nur gezockt, das einzige was mich davon abgehalten hat war die Schulpflicht, den Rest hab ich zezockt, gefressen, geschissen und gepennt, mehr war nicht. In den Ferien ist natürlich das mit der Schule weg gefallen ^^

Wie ich schon mal sagte, bin dafür Küchenmesser zu verbieten, denn damit kann man Menschen umbringen, wird sogar manchmal gemacht. Genau so wie Autos, sollten auch verbiten werden, man kann damit jemanden umbringen. Achja, und wie war das noch mit Büchern? Sofort weg damit! Und dann wären da ja noch ....

Glückwunsch zum 100sten ;)

獅子宮

#4
es geht ja net um jugendschutz bei den gesetz das ist ja das problem die amokläufer waren voll jährig zumindes ware es in erfurt so der war 19 die anderen beiden weis ich net mehr somit ist irgend was gegen jugendschutz zu tun quatsch ^^... nicht das du mich falsch verstehst ich bin auch gegen das verbott den verbott ist nie ein lösung eher im gegenteil sieht mann ja bei drogen (weiche) in holland erlaubt somit besser kontorlierber wer dran rann kommt und von wem es ist somit weniger jungendlich die drogen nehmen also in ger

ich wies net was genau du gespielt hast ich finde schon das computer spiele zusowas verleiten können vorallem wenn jemand eine schwache psychie hat sprich schon so eine neigung in sich hat dann führt das spiel dazu die hemmung um sowas zu tun ab zu bauen nur eben mann kann nicht sagen das nur die spiele daran schuld sind weil das totaler quatsch ist

in den gesetzt gehts nicht nur um egoshooter lies dir das durch   

ZitatDieser Paragraf definiert "virtuelle Killerspiele" als "Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen"

damit sind nicht nur egoshooter gemeint sondern eben auch WoW und auch consolen spiele wie zb GTA

und wenn mann es krass sieht dann können es mutliplayer autrenn spiele wie zb Need for Speed Undergound sein finde ich zummindes den ein mitkonkureneten von der fahrabn abzudrängen das sein auto kaput geht wäre doch auch grausam und irgend wie sitzt doch im auto auch irgend ein menschenähnliches wessen aber das ist nur meine meinung ^

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Takeshi

Mir schon klar, dass es nicht um Jugendschutz in dem Gesetz geht, aber der Anstoß war Jugendschutz.

Der Typ war zwar 19, aber ein Jahr davor war er 18 Jahre lang minderjährig. Es kann ja sein, dass in den 18 Jahren zuvor was schif gelaufen ist, er das aber erst mit 19 ausgeübt hat.

Dass damit nicht nur Shooter gemeint sind ist mir auch bewusst, nur sind die es erst mal hauptsächlich...

Ich hab eigentlich (wie heute auch) Jump'n Runs, und Fantasy-RPGs gespielt. Auch das Killerspiel FinalFantasy war dabei und nicht zu knapp, eigentlich war das am "schlimmsten".

獅子宮

nja FF finde ich net so schlimm du hast im spiel genügend pausen (die mann nicht wegschalten kann) wo du lessen muss (deshalb habe ich es nie gespielt ^^) .... yo es geht schon hauptsächlich um shooter aber wie gesagt die gesetzes vormolierung wie sie in den entwurf drin ist nimmt schon fast alle spiele von markt außer kinderspiele ^^

mir gearde eingefallen bei jack und dexter tötet mann doch auch menschenähnlich wessen ROFL

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Game Boy

ZitatBundesrat vertagt bayerischen Gesetzentwurf gegen "Killerspiele"

Die bayerische Landesregierung hat am heutigen Aschermittwoch im Bundesrat eine derbe Niederlage bei ihrem umstrittenen Vorstoß zu einem härteren Vorgehen gegen "Killerspiele" erlitten. Der entsprechende Entwurf zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes durch eine Verschärfung des Strafrechts ist im Kultur-, Rechts- und Jugendausschuss vertagt worden, wie heise online aus der Länderkammer erfuhr. Damit kommt die Vorlage auf absehbare Zeit nicht erneut auf die Tagesordnung für das Plenum des Bundesrates, in dem sie am vergangenen Freitag kontrovers diskutiert und anschließend an die Ausschüsse übergeben worden war.

Alle Länder stimmten – bei Enthaltung Bayerns – für die Vertagung. Die bayerische Initiative, die Niedersachsen eigentlich unterstützen beziehungsweise noch auweiten wollte und für die der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bereits weit im Vorfeld eine breite Mehrheit gesichert sah, kann damit vorerst als gescheitert gelten.

Noch aus steht zwar die Beratung im Innenausschuss über den eingebrachten Gesetzesentwurf. Auch dort stehen die Zeichen aber auf Vertagung. Generell gelangt eine Vorlage im Bundesrat automatisch nicht mehr auf die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung, wenn sich auch nur ein einzelner Fachausschuss querlegt. Falls Bayern den Entwurf dennoch bei der für den 9. März anberaumten kommenden Plenarsitzung abstimmen lassen wollte, müsste es ihn separat und neu auf die Agenda setzen lassen und zugleich einen Antrag auf sofortige Sachentscheidung stellen. Die Bayern würden damit aber aller Vorrausicht nach baden gehen, da sie bei diesem Verfahren die Ausschussberatungen übergehen müssten und dies auf Widerstand bei den anderen Ländern stoßen dürfte.

Der bayerische Gesetzesentwurf (PDF-Datei) sieht einen neuen Paragraph 131a für das Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dieser will "virtuelle Killerspiele" als "Spielprogramme" definieren, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen". Die Klausel soll den bestehenden bereits verschärften Paragraph 131 ergänzen, in dem allein von "Gewaltdarstellungen" die Rede ist. Wer entsprechende Spiele herstellt, verbreitet, veröffentlicht, anbietet, anpreist, bezieht oder vorrätig hält, soll nach Ansicht der bayerischen Landesregierung mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden können.

Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) hatte vergangene Woche noch einmal für den Gesetzesantrag aus München geworben. Sie bestand darauf, dass unter anderem auch die Herstellung und Verbreitung virtueller Killerspiele unter Strafe gestellt werden müssten. Vertreter der Bundesregierung hatten dagegen verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) brachte zudem als Alternative das von ihm gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ausgearbeitete Sofortprogramm einschließlich einer eigenen Gesetzesinitiative zur Anapssung des Jugenschutzrechts ins Spiel. Damit sollen beispielsweise neben "Gewalt verherrlichenden" auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen für Jugendliche verboten werden. Innen-, Rechts- und Medienexperten aller Fraktionen im Bundestag zeigten sich ebenfalls skeptisch bis ablehnend gegenüber dem bayerischen Vorhaben.

In den Ländern setzte sich so mit Ausnahme Bayerns die Ansicht durch, dass zumindest zunächst die für Herbst angekündigte Evaluation der bereits im April 2003 deutlich verschärften Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium abgewartet werden sollte. Generell empfahl etwa eine Stellungnahme aus Rheinland-Pfalz für die heutigen Ausschusssitzungen, die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis im Umgang mit "Killerspielen" zu untersuchen und mögliche Vollzugsdefizite der bestehenden Gesetzgebung aufzudecken. Noch sei kein Fall bekannt geworden, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragraphen 131 StGB für ein eventuelles Verbotsverfahren nicht ausgereicht hätte.

"Strafrechtlicher Aktionismus ist fehl am Platz", erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) in diesem Sinne nach der heutigen Beratung. "Eine derart populistische Forderung erweckt den Irrglauben, man könne dieses vielschichtige Problem nur und schnell über das Strafrecht lösen." Vielmehr seien Verbesserungen beim Jugendschutz und insbesondere eine bessere Beschäftigung der Eltern mit dem Medienkonsum ihrer Kinder erforderlich. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte gestern noch einmal betont, dass "Killerspiele" bereits verboten seien und sie die entsprechende StGB-Klausel für "ausgereift" halte. Ihr habe noch niemand erklärt, was durch eine weitere Aufbohrung des Paragraphen besser zu machen sei.

Quelle: Heise

Hab ich mir gedacht, dass daraus nichts wird.
War mal wieder viel Rauch um nichts.

Takeshi

Wie geil, das ist ja mal derbe Abzug für die Idioten von der CDU ;D