cechh04 TauschLaufwerk oder nur Laser (Dally)

Begonnen von bermuda, 11. August 2013, 20:34:08

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Takeshi

Aber das ist doch gerade der Punkt. Es geht dabei nicht um "Recht haben", sondern um "Recht bekommen". Der Händler weigert sich den Defekt als sein Verschulden anzuerkennen, also tauscht er es nicht um. Du kannst dich natürlich irgendwie über Anwälte mit dem Streiten, wenn es hart auf hart kommt, aber genau darauf hast du ja keine Lust, suchst nach einer anderen Lösung und glaubst diese im Fernabgabegesetz gefunden zu haben.
Dabeu wird er es genau so wenig anerkennen, also musst du dich wieder per Anwalt mit ihm darüber streiten. Sollte er es bei der Rückgabe nach Fernabgabgesetz anerkennen, hättest du bei der Reklamation auch kein Problem.

Also hilft dir das Fernabgabesetz in solch einer Situation kein Stück weiter.

grave_digga

Ja, das stimmt schon. Nur werden die meisten der Versender mittlerweile wissen was für Dreck sie da verkaufen und der Umtausch wird (vermutlich) relativ unproblematisch sein. Da kalkulieren die eher das von 10 Bestellern 3 oder 4 nicht wissen warum es immer noch nicht geht und ihren Laser nicht zurück schicken. Was haben sie denn verloren wenn sie dennoch die anderen 6 umtauschen bzw. zurück nehmen außer etwas Porto? Es muß sich also immer noch rechnen sonst würden sie entweder bessere Qualität verkaufen oder es ganz sein lassen. Aber danke das Du mich nochmal aufgeklärt hast über das Fernabsatzgesetz.
<- Der da ist gerne hier. :)

Takeshi

Klar wissen die das und natürlich kalkulieren die das ein und es wird vermutlich auch klappen. Nur wenn es zu Problemen kommt, macht einem das Fernabgabegesetz nichts leichter, auch wenn ich genau diese Vermutung schon sehr oft gelesen habe. Nur darum ging es mir.