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Benachrichtigungen - Anakin94

#1006
Ich meinte den Wert von dem Überlastungstest.

Zitat von: Takeshi am 13. Januar 2015, 22:25:13
Beim Überlast-Test kam ich etwas ins Schwitzen. Angegeben ist das Netzteil bis 2 A, jedoch erreichte es sogar 4 A.
#1007
Sehr ausführlich und interessant.
Das das erste Netzteil doppelt soviel Strom lieferte wie angegeben, ist ja schon krass.  ;D
#1008
0815 / Re: Beste Konsole allerzeiten
04. Januar 2015, 14:02:46
Ich finde die PS1 am besten, bin ja damit aufgewachsen.  ;)
Und die PS2 als zweitbeste Konsole.
#1009
Page & Forum / Frohes neues Jahr !
01. Januar 2015, 00:37:03
Ich wünsch euch allen ein frohes neues Jahr, :party  viel Gesundheit und alles Gute für die Zukunft! 

Liebe Grüße
Jens
#1010
Bastelecke / Re: Relais Pin Belegung
17. August 2014, 19:02:05
Hab die Pins 1,7 und 12 durchgemessen und hab dort 0,3 Ohm.
Sollte stimmen. :)

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Anakin94
#1011
Bastelecke / Re: Relais Pin Belegung
17. August 2014, 18:41:51
#1012
Bastelecke / Re: Relais Pin Belegung
17. August 2014, 17:59:44
Auf dem Relais obendrauf steht:
"TIANDO"
"HJR-4102-L-05V"
"3A 120VAC"
"3A 24VDC"

Und auf der Seite:
"maluska"
"5213"

Ich glaub aber ich hab den ohne "E",weil meiner auch 6 Pins hat.
#1013
Bastelecke / Re: Relais Pin Belegung
17. August 2014, 17:15:47
Ich hab mir das Datenblatt angeguckt aber ich blick da nicht durch.
Wo stehen denn die Pins mit "P,O und S".

Dieses Relais ist es.
http://www.reichelt.de/HJR-4102-L-5V/3/index.html?&ACTION=3&LA=446&ARTICLE=101950&artnr=HJR-4102-L+5V&SEARCH=relais+5v

Tut mir Leid,aber ich hab wircklich keine Ahnung.  :-[
#1014
Bastelecke / Relais Pin Belegung
17. August 2014, 17:01:43
Hallo,
ich wollte mir ein paar Entladeplantinen für meine 6 Zelligen RC Akkus selber löten.
Rallebert war so nett und hat mir geholfen die richtigen Teile zusammenzustellen etc.
So aber nun zum Problem, und zwar ich weiß ich nicht wie ich das Relais löten soll.
Ich hab schon ein bisschen rumprobiert aber dabei ist mir ne Z-Diode geplatzt.  >:(

Das hier ist der Schaltplan:
http://www.k-webdesign.com/modellflug/pics/entlader.gif

Und das ist mein Relais:
http://www.imgbox.de/users/Anakin/IMG_20140817_164845_936.png

Ich habe keine Ahnung wo Pin 1,2,O,P und S sein soll.
Wäre nett wenn mir jemand auf meinen Bild, die Pins makieren könnte.

Vielen Dank!

Gruß
Anakin94
#1015
0815 / Re: Lustige Spam- und Phishing-Mails
10. Dezember 2013, 21:16:28
Hi,
hab heute diese Mail bekommen.
Die Ip die dort angeben ist,kommt aus den USA.
Und das Datum der angeblichen Urheberrechtsverletztung ist ja noch in der Zukunft.  ;D
Nur was mich ein wenig beunruhigt,das die meinen Vor-und Nachnamen haben.
Die beigelegte Rechnung von denen ist nem Ziparchive als Exe-datei,sehr seriös.
Also meinen Nachnamen hab ich hier jetzt entfernt.^^

ZitatSehr geehrte(r) Jens ,

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 22.12.2013 22:35:62
IP-Adresse: 63.146.22.104 Jens
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 337501598194
Tauschbörse: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).

Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 62,95 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 1281,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 251,85 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 15,84 Euro
Schadensersatz: 62,95 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro


Die gespeicherten Daten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Urmann und Collegen
#1016
Page & Forum / Frohe Ostern
08. April 2012, 11:34:08
Hi,
ich wünsche allen ein schönes Osterfest.  :)

MFG
Anakin94
#1017
Auch noch von mir, Alles Gute!  ;D
#1018
Aso,ok.
Da hab ich auch wieder was von dir dazugelernt.  :)
#1019
Zitat von: Takeshi am 27. März 2012, 22:52:53
Sony speichert, welche USB Geräte angeschlossen werden und sendet das an deren Server. Sony kann beliebigen Code auf die PS3 schicken und ausführen. Da kann man sich kaum sicher sein, dass die PS3 da nicht irgendwas mit der PSP macht und dadurch herausfindet, dass da eine CFW drauf ist.

Ja,aber die PS3 speichert doch nur die Seriennummer oder die USB kennung.
Bei der usb verbindung werden doch nur die daten vom Memorystick übertragen.
und bei ner CFW kann man doch im Rec. Menu einstellen ob man den Flashspeicher über USB mounten möchte.
Was soll den passieren wenn die eine CFW auf der PSP entdecken?  :???
Das könnte doch auch einfach nur ne veraltete firmware sein.
#1020
Ja kannst du.
Ich denke mal das über usb keine firmware dateien übertragen werden.
Sondern nur wenn du es willst.  ;)
Hatte meine geflashte PSP schon oft an der PS3 für remoteplay und musik übertragung.
Ist noch nie was passiert und ich hab auch noch nie von solchen tricks gehört.