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Allgemeines => 0815 => Thema gestartet von: Takeshi am 27. August 2010, 13:24:35

Titel: Rechtsfrage Garantiefall (Medion Laptop)
Beitrag von: Takeshi am 27. August 2010, 13:24:35
Kennt sich zufällig jemand ein bisschen mit Rechtsfragen bei Garantiefällen aus?

Es geht um einen Laptop von Medion, der wurde mit 3 Jahren Garantie gekauft und innerhalb dieser Garantiezeit traten nach und nach mehrere Defekte auf.
- Als erstes gabs einen Fleck unter dem Display in der Hintergrundbeleuchtung. Der war schon am Anfang da, aber kaum sichtbar und da der Besitzer auf das Gerät angewiesen ist, hat sie es nicht eingeschickt.
- Nach und nach fällt das Gehäuse auseinander, an verschiedenen Stellen (Display, Einschaltknopf, da gibts auch eine starke mechanische Belastung).
- Der Lüfter ist nun auch im Sack, dreht nicht mehr und damit geht er natürlich nach kurzer Zeit aus. Das war dann auch der Punkt, dass er in Garantie muss.

Medion behauptet nun, das Gerät sei gefallen und will keinerlei Schäden in Garanatie reparieren. Das mit dem Gehäuse kann man ja noch nachvollziehen, das KÖNNTE ja durch einen Sturz passieren (ist es aber nicht und das würde dann auch anders aussehen). Aber der Fleck im Display und der Lüfter ist ja nicht auf einen Sturz zurück zu führen. Natürlich macht das Display mit über 200€ auch den größten Teil aus.
Find ich schon echt dreist 3 Jahre Garantie zu geben und Garantiefälle erstmal generell abzulehnen. Im Prinzip gibts da dann gar keine Garantie.

Gut, dacht ich mir, ruf ich da mal an. Jetzt gibts eine 0180-5 Nummer (14 ct/Min) für Garantiefälle und eine 0900-1 (1,19 €/Min) für Fälle außerhalb der Garantie. Da es sich ja eigentlich um einen Garantiefall handelt, habe ich die erste Nummer angerufen, aber da will man mit mir nicht reden, ich solle die andere Nummer anrufen. Das seh ich aber erst Recht nicht ein. Erst in einem Garantiefall abzocken und dann noch per Telefon? Das geht ja gar nicht. Die müssen mir ja eigentlich eine günstige Nummer zur Verfügung stellen? Oder doch nicht?
Auf die Frage, ob man das denn vor Ort klären könnte, meinte der Mitarbeiter, das könne er mir nicht sicher sagen. Klar, wahrscheinlich können die das nicht, denn dann können die ja nicht über einen Euro die Minute verdienen.

Wie sieht das denn aus, müssen die mir dafür eine kostengünstige Möglichkeit zur Verfügung stellen?
E-Mail Support ist übrigens auch nicht verfügbar.

Und wie sieht es mit der Verbraucherzentrale aus? Ist die dafür zuständig, oder haben die mit sowas nichts am Hut?
Titel: Re: Rechtsfrage Garantiefall (Medion Laptop)
Beitrag von: Dreier Nuss am 27. August 2010, 15:42:12
Ich denke mal wenn du dich an die Verbraucherzentrale wenden würdest,die würde das bestimmt interesieren.Hört sich ziemlich nach Abzocke an! Noch nicht mal e-mail Support.Und über die günstige Nummer will keiner Reden..na Klasse.Versuche es doch mal bei der Verbraucherzentrale,vieleicht können die da etwas Druck machen.
Titel: Re: Rechtsfrage Garantiefall (Medion Laptop)
Beitrag von: RalleBert am 27. August 2010, 16:29:30
Es gibt Gutachter, die sich auf Versicherungsbetrug spezialisiert haben, die erkennen, ob ein Gerät zerschlagen oder runtergefallen ist. Da
Zitat von: Takeshi am 27. August 2010, 13:24:35
der Besitzer
oder
Zitat von: Takeshi am 27. August 2010, 13:24:35sie
;D
ja schon die gesetzliche Gewährleistungsfrist überschritten hat, ist die Beweislast jetzt umgekehrt, nichtmehr der Hersteller muß nachweisen, das der Fehler nicht schon von vornherein vorhanden war, sondern der Besitzer muß beweisen, das der Fehler in seinen Grundzügen im Gerät angelegt war. Allerdings wird sowas vermutlich echt eine harte Nuß, manche Teile gelten ja vom Hersteller aus als Verschleißteil (Laser bei optischen Laufwerken z.B.), wie das nach drei Jahren bei einem Lüfter aussieht kann ich nicht sagen. Aber ich habe schon (billige) Lüfter gehabt, die hab ich nach 1-2 Jahren weggeschmissen.

Versuche doch nochmal bei der "günstigen" Nummer anzurufen, wenn der Mitarbeiter nicht will läßt Du dich an einen anderen oder den Vorgesetzten weiterleiten. Denn das Gerät ist ja noch innerhalb der Garantie! Oder lass Dir gleich ein Ticket geben und frage, wo Du das Gerät hinschicken darfst...

"Sie" hat wohl keine Rechtsschutzversicherung? Dann ab zum Advokaten und laufen lassen. (das man sich gegen seine eigenen Rechte schützen (Versichern) muß habe ich bis heute nicht verstanden...)
Titel: Re: Rechtsfrage Garantiefall (Medion Laptop)
Beitrag von: Takeshi am 27. August 2010, 17:02:18
Dass es Gutachter gibt ist klar, aber das wär viel zu teuer. Das wärs mir Wert, wenn ich das Geld hätte, allein um denen einen Arschtritt zu verpassen, aber ist leider nicht.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist überschritten, was aber mit der Beweislast gar nichts zu tun hat. Nach deren Überschreitung muss nämlich keiner mehr was beweisen, denn es gibt dann keinen Gewährleistungsfall mehr ;)
Die Umkehrung geschieht ja nach 6 Monaten, doch das ist hier egal, da es sich ja um einen Garantiefall handelt und nicht um Gewährleistung.

Angerufen hab ich schon über die günstige Nummer und der wollte eben nicht mit mir reden, da keine Garantie (nach deren Sicht). Ich soll also 1,19 €/Min bezahlen, nur um zu meiner kostenlosen Reparatur zu kommen. Irgendwie gibts da einen Widerspruch zwischen 1,19 €/Min und kostenlos, aber das ist sicher gewollt.

Dort hin geschickt haben wir das Gerät schon. Bis dahin wars auch ein Garantiefall, aber die haben gesagt es sei keiner. Blöderweise muss das bis zum 1.9. geklärt sein, sonst schicken die das Teil unrepariert zurück und verlangen dafür dann noch 20€.

Rechtsschutz ist vorhanden, kostet aber trotzdem Geld und das ist das Problem. Seh ich eben auch nicht ein.

Ich lass das jetzt erstmal reparieren, bis auf das Display, das kostet dann "nur" rund 60€. Und dann guck ich mal, ob der Verbraucherschutz da irgendwas zu sagen kann, vllt haben die ja Tipps. Die Sache ist für mich damit definitiv nicht gegessen.
Titel: Re: Rechtsfrage Garantiefall (Medion Laptop)
Beitrag von: RalleBert am 27. August 2010, 21:08:32
Bei dem Portal Anwalt.de gibt es eine Freecallnummer. Zur Not da mal  anrufen?!
Titel: Re: Rechtsfrage Garantiefall (Medion Laptop)
Beitrag von: Takeshi am 27. August 2010, 21:41:23
Hab grad gesehen, die geben keine Beratung für den Fall, sondern beraten dich nur, an wen du dich am besten wenden kannst.
Titel: Re: Rechtsfrage Garantiefall (Medion Laptop)
Beitrag von: RalleBert am 28. August 2010, 00:27:57
Hmm, schade. Aber die Verbraucherzentrale wird sicher einen Tip parat haben. Dort kann man ja sicher auch erstmal anrufen. Was die dann bei richtiger Beratung nehmen weiß ich leider nicht, aber die sind ja nicht zum Geldscheffeln sondern zum helfen da - kann also nicht ~so~ viel sein, wenn überhaupt.