Ebay - Einfuhrabgaben

Begonnen von Lamech, 15. Oktober 2013, 00:28:32

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DoggyDog

Zitat von: Tobias Claren am 21. Mai 2014, 21:53:35
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@ DoggyDog

Was genau ist verboten?
Ich darf in einer eBay-AUktion auch anbieten per Google Wallet oder dem Amazon-Dienst wenn er kommt (oder da ist?) zu zahlen. Ich könnte auch anbieten per Bargeld im Briefumschlag zu zahlen.
Da man keinen Beleg hat, aber nicht anzuraten.
Was verboten ist, ist die PP-Gebühren zu verlangen, wenn man es als "mit PayPal" einstellt.
Was aber eigentlich gar nicht geht, denn dann liefe es ja automatisch ab (die Bezahlung mit dem reinen Auktionsbetrag plus Porto).

Solange ich nicht verpflichtet bin PP anzubieten, ist es ein zusätzliches Angebot an Käufer.
Wenn ein anderer Dienst auch Gebühren nimmt, darf ich für dessen Nutzung auch die Gebühren verlangen.
...

Lies mal hier:
http://www.ebay.de/gds/Geht-das-doch-PayPal-Gebuehren-auf-Kaeufer-umlegen-/10000000003403794/g.html

Im Prinzip ist es mir total Wurst was du machst, ich wollte es nur erwähnen...