Laptop ersteigert, Transportschaden

Begonnen von grave_digga, 25. Oktober 2014, 07:27:23

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grave_digga

Huhu Ihr Lieben.  ;D

Habe ein "neues" Laptop bei eBay ersteigert da mein altes nicht mehr so leistungsfähig ist wie ich es brauche. Das Teil hat gebraucht 166€ gekostet, ein guter Preis mit der Ausstattung (AMD Quad Core APU + Radeon GPU), 8GB Ram, 750GB HDD. Die Verkäuferin hat das Teil aber schlecht eingepackt. Einfach das 15" Notebook in eine 17" Notebooktasche gesteckt, unten in den Karton 2 x diese dicken Luftpolsterkissen rein, dann die Tasche schräg, also diagonal in den Karton gesteckt weil der Karton eigentlich zu klein war und oben drauf nochmal zwei Streifen von den Luftkissen. Das Paket kam jetzt gestern bei mir an und das Laptop sieht so aus:












Die Funktion ist voll gegeben, den Rahmen oben kann man auch wieder reinclipsen wenn man die Ecke wieder gerade biegt. Die untere Ecke ist etwas kritischer, das Gehäuse ist neben dem Kartenleser gerissen (sieht man auf Bild 1) und das Alu hat sich von dem Kunststoffrahmen gelöst. Klar kriege ich das wieder hin aber ich muß das Teil dann komplett zerlegen. Verpackt war es so:





Man konnte von außen also auch nicht wirklich erkennen das ein Defekt vorlag. Habe der Verkäuferin das Ganze geschildert inklusive Bildern, leider habe ich noch keine Antwort erhalten. Bezahlt habe ich per Überweisung weil nichts anderes angegeben war.  :-\ Seis drum, das Teil funktioniert, der Preis war OK und ich kann es wieder richten. Allerdings hätte ich schon gerne einen Preisnachlass falls sie es nicht komplett zurücknehmen möchte, ich würde es gerne behalten wollen. Und nun kommt Ihr ins Spiel:

Was denkt Ihr wäre ein gerechtfertigter Preisnachlass für diesen Schaden?
<- Der da ist gerne hier. :)

DoggyDog

Das ist mal wieder ein Paradebeispiel wie dumm manche Leute sind, wenn es um das Versenden von Paketen geht. Ich hatte mal eine Playstation bekommen, die war einfach so in einen Karton gelegt worden, Controller + Kabel dazu rein, zugeklebt, keinerlei Füllmaterial etc. Oder eine EVIL-Digitalkamera, einfach Objektiv von der Kamera abgeschraubt, beides lose in den Karton rein, der Sensor war bei Ankunft natürlich total verdreckt, das war eine Freude als ich das Paket aufgemacht hatte  >:(

Ich würde das so nicht akzeptieren, die Ware war nicht ausreichend Verpackt, so dass auch das Versandunternehmen berechtigterweise keinen Schadenersatz leisten wird. Pakete müssen so verpackt werden, dass ein Sturz aus 1m höhe überstanden wird, ohne dass der Inhalt beschädigt wird. Gerechtfertigter Preisnachlass - keine Ahnung. Ich würde 50% veranschlagen?!

grave_digga

#2
Ich dachte so an 70€ -80€  ca. das wäre für beide Seiten fair, oder? Wie gesagt technisch Top, das optische kriege ich schon in den Griff denke ich. Laptops mit denselben Leistungsdaten (funktionierend) aber mit Defekten (Gehäuse gebrochen, Tasten fehlen usw.) kriegt man meist unter 100€.

Das mit dem verpacken habe ich mir auch gedacht, aber im nachhinein ist da sowieso nichts mehr zu machen und bei DHL ist auch nichts zu holen da es zu schlecht verpackt war.
<- Der da ist gerne hier. :)

klesk

#3
Ehrlich gesagt würde ich das Ding zurückschicken und Geld zurückholen wenn es geht. Haste weniger Stress mit dem ganzen. Wenn du ein Preisnachlass willst könnte der/die Verkäufer/in auf die Idee kommen das der Schaden verlässig passiert ist.

Takeshi

Echt immer wieder unglaublich, wie bescheuert die Leute sind. Man sagt ja immer, einem intelligenten Menschen fällt es leicht sich doofzustellen, umgekehrt ist es schon schwieriger. Aber in solch spärlich ausgestatteten Köpfen kann ich mich dann doch nicht mehr hineinversetzen. So Geschichten wie "Konsole komplett ohne Füllmaterial im Karton" habe ich auch schon erlebt und es spricht schon für DHL, dass die Konsole echt unbeschadet angekommen ist. Aber wie man ernsthaft erwarten kann, dass so ein Paket unbeschadet ankommt, ist mir schleierhaft.

Wie du da nun vorgehen sollst ist schwierig. Ein zu großer Preisnachlass oder Rückgabe könnte den Verkäufer dazu bewegen es ganz sein zu lassen, denn du kannst ihm nur schwer was anhaben, auch wenn du im Recht bist. Zu wenig ist aber auch doof, denn 50 % sind bei dem Schaden schon echt gerechtfertigt. Das Teil funktioniert zwar, nur kaum einer würde sich so ein Ding auf den Tisch stellen wollen. Den meisten Wert hat der Laptop nur noch zum Ausschlachten und der Verkäufer kann ja nicht davon ausgehen, dass du den dafür verwenden willst, wenn du einen funktionsfähigen Laptop kaufst.

Hellraiser

Ich hatte mal den gleichen fall mit einem surround system,
welches eben auch schlecht verpackt war und leicht beschädigt ankam
zum glück hatte ich mit paypal gezahlt und ein gutes druckmittel

der Verkäufer " muss " dir da entgegen kommen!
oder das teil zurücknehmen
Der verkäufer wird natürlich versuchen dass auf dhl abzuwälzen
und dich bitten da einen schaden zu melden
rechtlich ist es aber so:
der versender hat die ware sturzsicher zu verpacken
und zum 2. ist der absender der dhl vertragspartner
da er den kaufvertrag geschlossen hat und nicht du
also müsste er den schaden melden,
welcher definitiv wegen mangelnder verpackung abgelehnt wird

das kannst du ihm erstmal stecken, wie das ausschaut!
wenn sich der veräufer auf nichts einlassen will, dann kannst du ruhig mit dem anwalt drohen
und diesen auch in anspuch nehmen
die anwaltsosten kann man auf den verkäufer abwälzen
das musst du dem typen gleich alles klar machen
und ihm auch stecken das dies nicht das erste mal war das du sowas gemacht hattest  ;)
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

Takeshi

Das Problem ist ja immer das nachzuweisen. Allerdings ist ja klar, was du ersteigert hast und du hast den Karton mit dem Versandaufkleber des Verkäufers. Der Laptop muss also in diesem Karton gewesen sein, somit kannst du allein dadurch schon nachweisen, dass der nicht ordentlich verpackt wurde. Bei fehlendem Verpackungsmaterial ist das dagegen schwierig.

grave_digga

Naja, der Karton ist so beschaffen daß das Notebook auch nur so in dem Karton gewesen sein kann. Also das es schlecht verpackt war daran besteht kein Zweifel und DHL wird schonmal damit argumentieren das der Artikel nicht in der Originalverpackung oder vegleichbarem verschickt wurde. Somit ist da sowieso nichts zu holen. Leider hat sie sich immer noch nicht gemeldet, ob absichtlich oder noch nicht gesehen kann ich natürlich nicht abschätzen. Ich würde das Notebook schon behalten wollen, die Ausstattung und auch die Verarbeitung (bis auf die Macken) sind echt gut. Klar, im Prinzip kann man das Teil nur noch in ein gutes Gehäuse umbauen welches man aber auch erst mal haben muß. Die 50% welche die meisten hier ansprechen erscheinen mir also durchaus realistisch, die Frage ist halt wie die Verkäuferin das sieht.

Ich warte jetzt noch bis Montag Abend (vielleicht ist sie ja übers WE weg oder so) und wenn sie sich bis dahin nicht gemeldet hat muß ich wohl einen Fall eröffnen. Das dumme ist halt das ich nur per Überweisung zahlen konnte und somit der Käuferschutz von eBay nicht greift. Falls es aber hart auf hart kommen sollte (und wir uns nicht einigen können) werde ich dann wohl den Anwalt einschalten müssen. Spricht was dagegen ihr gegebenenfalls einen Link auf diesen Thread hier zu schicken? Im Prinzip ja nicht, ist ja im öffentlichen Bereich des Forums, oder?
<- Der da ist gerne hier. :)

Hellraiser

mal ehrlich,
ich würde das Notebook nicht behalten wollen
äußerlich wohl nur das gehäuse
du musst aber mit folgeschäden rechnen
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

Takeshi

Zitat von: grave_digga am 25. Oktober 2014, 16:34:28
Naja, der Karton ist so beschaffen daß das Notebook auch nur so in dem Karton gewesen sein kann.

Das meine ich ja, damit ist der Beweis ja schon erbraucht, da es wegen des Aufklebers auch genau dieser Karton sein muss.

DHL wird nicht mit der Originalverpackung argumentieren, die ist total egal. Die Originalverpackung von Elektrogeräten ist auch nicht für den Versand gedacht, sondern um die in Regale zu stellen und damit der Kunde die Ware im Auto transportieren kann. Für den Versand ist die oft ungeeignet.

An sich spricht da nichts dagegen, allerdings werden Anwälte ja schnell kreativ, wenn es um einen Rechtsstreit geht. Da will ich nicht wissen, was die sich einfallen lassen.

grave_digga

Zitat von: Hellraiser am 25. Oktober 2014, 16:46:33
mal ehrlich,
ich würde das Notebook nicht behalten wollen
äußerlich wohl nur das gehäuse
du musst aber mit folgeschäden rechnen

Ich glaube nicht das an der Technik was kaputt ist, das Mainbaord sitzt auf der linken Seite, da rechts sind nur USB Ports, die Lan Schnittstelle und der Kartenleser und das optische Laufwerk. Somit sind es zwar sehr ärgerliche, aber eben nur optische Mängel.

Zitat von: klesk am 25. Oktober 2014, 12:00:41
Ehrlich gesagt würde ich das Ding zurückschicken und Geld zurückholen wenn es geht. Haste weniger Stress mit dem ganzen. Wenn du ein Preisnachlass willst könnte der/die Verkäufer/in auf die Idee kommen das der Schaden verlässig passiert ist.

Was meinst Du damit? Das ich das selbst verursacht habe, also absichtlich? Sicher nicht, ich will ja ein funktionierendes, gutes Laptop sonst hätte ich mich gleich nach einem halb defekten umgesehen. Man kann an dem Karton auch die Stelle sehen wo er getroffen wurde und wo die Ecke des Notebooks beim Aufprall war. Das es die Ecke beim Transport erwischen musste war eigentlich fast schon vorhersehbar finde ich. Ihr war das aber wohl nicht klar sonst hätte sie es anders verpackt. Aber vielleicht verschickt sie ja nicht viel. Ich packe technische Artikel immer doppelt und dreifach ein damit sowas nicht passieren kann.

Generell ist mir egal ob sie das Teil komplett zurück nimmt oder ob sie mir einen Preisnachlass gibt, ich wäre mit beiden Lösungen zufrieden. Nur denke ich das es für sie einfacher ist mir einen Teilbetrag zurück zu überweisen anstatt mir den Kaufpreis + Portokosten + Rückporto zu überweisen, dann einen teildefekten Laptop ihr eigen zu nennen für den sie dann hinterher auch nur ca. die Hälfte des Preises erzielen kann.

Das mit der Originalverpackung passt bei Laptops schon meistens, da ist eigentlich immer fett Styropor usw. drin, viele Online Händler verschicken die sogar ohne Umkarton in OVP. Aber seis drum, wir sind uns ja alle einig das die Verpackung für das Laptop zu schlecht war und deswegen dieser Defekt auftrat.
<- Der da ist gerne hier. :)

Hellraiser

Zitat von: grave_digga am 25. Oktober 2014, 16:57:50
Ich glaube nicht das an der Technik was kaputt ist...

wäre mir jetzt aber nicht so sicher ob die lötstellen der BGA`s durch die starken stöße einen weg bekommen
also quasi " anbrechen "
聞くは一時の恥聞かぬは末代の恥。

grave_digga

#12
Kann ich mir nicht vorstellen da auf der defekten Ecke keinerlei Teile des Mainboard sitzen. Da sind wirklich nur Ports die über Kabel mit dem Board verbunden sind und das DVD Laufwerk.

Das Board sitzt nur (von vorne gesehen) auf den linken 2 Dritteln.

[Edit]

Sie hat sich gemeldet, sie ist wohl unterwegs und will sich das Morgen alles genau durchlesen und mir antworten. Immerhin eine Rückmeldung.

[/Edit]
<- Der da ist gerne hier. :)

grave_digga

So, Update. Habe das Paket so wie es ankam gestern zur Post gebracht mit einer Schadensmeldung die ich ausfüllen musste. Das ganze kommt jetzt zu einem Gutachter bei DHL der entscheidet ob das Paket ausrechend verpackt war und Schadensersatz für Sie gezahlt wird, oder ob es einfach schlecht verpackt war und nichts bezahlt wird (wovon ich ausgehe). Dauert natürlich alles wieder und ich hoffe das dann am Notebook nicht mehr kaputt ist wenn ich es wieder kriege.
<- Der da ist gerne hier. :)

Takeshi

Ja, so kannst du dem Verkäufer natürlich höchst offiziell bescheinigen, dass es schlecht verpackt war.